...nachdem er gegen §33 WpHG (3,5,10,15,20, 25,30,50 und 75%-Schwellen) und §40 WpHG verstoßen hätte, auch noch gegen §43 WpHG (10%-Schwelle, Inhaber wesentlicher Beteiligungen) verstoßen wollen ?
www.gesetze-im-internet.de/wphg/__33.html
www.gesetze-im-internet.de/wphg/__40.html
www.gesetze-im-internet.de/wphg/__43.html
Würdest du, Gartenzwergnase, absichtlich gegen das WpHG verstoßen, wenn du melden müsstest ? Wohl kaum, oder ?
www.gesetze-im-internet.de/wphg/__33.html
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Würdest du, Gartenzwergnase, absichtlich gegen das WpHG verstoßen, wenn du melden müsstest ? Wohl kaum, oder ?