MorphoSys bestätigt positive Empfehlung im Patentstreit mit AME
Corporate-News übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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MorphoSys bestätigt positive Empfehlung im Patentstreit mit Applied Molecular Evolution
MorphoSys AG (Neuer Markt: MOR), das Münchener Biotechnologie-Unternehmen bestätigte heute den Erhalt einer positiven Empfehlung ("Report and Recommendation") in dem von Applied Molecular Evolution (San Diego, Kalifornien, USA; "AME") gegen die MorphoSys AG und die MorphoSys USA Inc. angestrengten Patentstreit. Dabei empfahl die Magistratsrichterin ("Magistrate Judge") dem zuständigen Bezirksrichter des Bezirksgerichtes in Boston (Massachusetts/USA), dem Antrag von MorphoSys auf Nicht-Verletzung der Patente stattzugeben, und den Antrag von AME auf Patentverletzung durch MorphoSys abzulehnen. Am 25. Juni 2001 reichte AME beim amerikanischen Bezirksgericht in Boston (Massachusetts/USA) eine Klage gegen MorphoSys AG und ihre 100%ige Tochter MorphoSys USA Inc. ein. AME verklagte MorphoSys auf Unterlassung und Schadens- ersatz. In dieser Klage wurde behauptet, dass die MorphoSys AG und ihre Tochtergesellschaft, die MorphoSys USA Inc., vorsätzlich die sogenannten Kauffman Patente verletzen würde. AME besitzt eine exklusive Lizenz für diese Patentfamilie. MorphoSys reichte daraufhin eine Gegenklage ein, dass die Patente nicht verletzt würden, und dass die Patente nicht gültig und/oder nicht durchsetzbar seien. Im Sommer 2002 reichten beide Parteinen Anträge für abschließende Teilentscheidungen ("summary judgments") ein. Die Empfehlung der Magistratsrichterin wird nun dem Bezirksrichter zur endgültigen Entscheidung vorgelegt. Falls der Bezirksrichter der Empfehlung der Magistratsrichterin folgt, nämlich dass MorphoSys die Kauffman Patente nicht verletzt, werden alle Anklagepunkte von AME zugunsten von MorphoSys entschieden werden.
Ende der Mitteilung, (c)DGAP 08.01.2003
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WKN: 663200; ISIN: DE0006632003; Index: Nemax 50 Notiert: Neuer Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin, Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
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MorphoSys bestätigt positive Empfehlung im Patentstreit mit Applied Molecular Evolution
MorphoSys AG (Neuer Markt: MOR), das Münchener Biotechnologie-Unternehmen bestätigte heute den Erhalt einer positiven Empfehlung ("Report and Recommendation") in dem von Applied Molecular Evolution (San Diego, Kalifornien, USA; "AME") gegen die MorphoSys AG und die MorphoSys USA Inc. angestrengten Patentstreit. Dabei empfahl die Magistratsrichterin ("Magistrate Judge") dem zuständigen Bezirksrichter des Bezirksgerichtes in Boston (Massachusetts/USA), dem Antrag von MorphoSys auf Nicht-Verletzung der Patente stattzugeben, und den Antrag von AME auf Patentverletzung durch MorphoSys abzulehnen. Am 25. Juni 2001 reichte AME beim amerikanischen Bezirksgericht in Boston (Massachusetts/USA) eine Klage gegen MorphoSys AG und ihre 100%ige Tochter MorphoSys USA Inc. ein. AME verklagte MorphoSys auf Unterlassung und Schadens- ersatz. In dieser Klage wurde behauptet, dass die MorphoSys AG und ihre Tochtergesellschaft, die MorphoSys USA Inc., vorsätzlich die sogenannten Kauffman Patente verletzen würde. AME besitzt eine exklusive Lizenz für diese Patentfamilie. MorphoSys reichte daraufhin eine Gegenklage ein, dass die Patente nicht verletzt würden, und dass die Patente nicht gültig und/oder nicht durchsetzbar seien. Im Sommer 2002 reichten beide Parteinen Anträge für abschließende Teilentscheidungen ("summary judgments") ein. Die Empfehlung der Magistratsrichterin wird nun dem Bezirksrichter zur endgültigen Entscheidung vorgelegt. Falls der Bezirksrichter der Empfehlung der Magistratsrichterin folgt, nämlich dass MorphoSys die Kauffman Patente nicht verletzt, werden alle Anklagepunkte von AME zugunsten von MorphoSys entschieden werden.
Ende der Mitteilung, (c)DGAP 08.01.2003
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