Bei der Spekulation um ein Übernahmeangebot von FRANCE TELECOM an die freien MOBILCOM-Aktionäre schlugen die Wellen in den letzten Wochen sehr hoch und die Presse hat ausgiebig über den Vorgang berichtet. Ich möchte den Sachverhalt nicht im Einzelnen wiederholen, sondern lediglich auf ein Detail hinweisen, daß ein Pflichtangebot an die freien MOBILCOM-Aktionäre keinesfalls als wahrscheinlich erscheinen läßt.
Vor kurzem hat MOBILCOM gemäß 41 Abs. 2 WpHG die Stimmrechtsverteilung der MOBILCOM-Aktionäre veröffentlicht. Meldepflichtig waren zum 1.4. alle Aktionäre, deren Anteil an MOBILCOM-Stimmrechten mindestens 5% betrug. Nach dieser Meldung hält FRANCE TELECOM 68,02% der MOB-Stimmrechtsanteile, wobei ihr 39,71% (der Anteil von MOBILCOM-Chef Schmid) nach 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen sind. Diese Zurechnung ist seit Anfang 2002 unverändert und erfolgt vor dem Hintergrund des bestehenden wechselseitigen Optionsvertrages, der zwischen FRANCE TELECOM und Schmid besteht.
Sollte diese Darstellung zutreffen, ist davon auszugehen, daß ein Übergang der Kontrollmehrheit - und das ist der Terminus Technicus beim neuen Wertpapierübernahmegesetz WpÜG bei der Überschreitung des Stimmrechtsanteils von 30% - gar nicht stattgefunden hat, sondern bereits vor dem 1.1.2002 bestand, also vor dem Termin der Einführung des Übernahmegesetzes.
Wenn man dieser Sichtweise folgt, wird es kein Pflichtangebot geben. MOBILCOM-Aktionäre können dann nur auf ein freiwilliges Angebot von FRANCE TELECOM hoffen. Der Preis bei einem freiwillige Angebot kann jedoch von FRANCE TELECOM frei gestaltet werden. Eine Bindung an den Preis, den Schmid für seine Anteile erhält, ist nicht zwingend.
Vor diesem Hintergrund ist eine Spekulation auf einen 'free ride' beim Übergang des MOBILCOM-Aktienpakets von Schmid an FRANCE TELECOM keinesfalls risikolos.
Gruß Doc Broemme