Fahrplan für den Microsoft-Prozess
Aufforderung zum Vergleich
An einem Status-Hearing im Antitrust-Prozess der US-Regierung gegen Microsoft hat die nun zuständige Bundes-Bezirksrichterin, Colleen Kollar-Kotelly, die Parteien aufgefordert, sich bis zum 2. November auf einen aussergerichtlichen Vergleich zu einigen. Dies sei realistisch und möglich, wenn beide Seiten guten Willen zeigten. Die Verhandlungen müssten praktisch rund um die Uhr geführt werden. Richterin Kollar-Kotelly ist beauftragt, für die von einem andern Richter festgestellten und vom höheren Berufungsgericht bestätigten illegalen Wettbewerbspraktiken von Microsoft ein Strafmass zu finden. Das Berufungsgericht hatte eine Aufspaltung des Software- Konzerns in zwei Gesellschaften - eine für Betriebssysteme und die andere für Software-Applikationen - als zu drastisch abgelehnt. Kollar- Kotelly wies einen Antrag von Microsoft zurück, das Spektrum der möglichen Remeduren auf jene spezifischen Tatbestände und Produkte zu begrenzen, um die es im ersten Teil des Prozesses ging. Microsoft wird beschuldigt, die Monopolstellung beim PC-Betriebssystem Windows mit illegalen Praktiken, wie exklusiven Lizenzverträgen und der Bündelung von Software, verteidigt zu haben. Microsoft ist vor allem erpicht, das neue Betriebssystem Windows XP, das wiederum mit Applikationen gebündelt ist, aus dem Verfahren herauszuhalten. Gemäss der Richterin wäre eine vorgängige Einschränkung der möglichen Strafmassnahmen unangemessen. Allerdings hat die Regierung wissen lassen, dass sie eine Aufspaltung von Microsoft nicht mehr anstrebe. Sollte es bis zum 2. November zu keiner Einigung kommen, ist die Regierung angewiesen, bis zum 7. Dezember konkrete Vorschläge für Sanktionen gegen Microsoft vorzulegen, und diese hätte Zeit bis zum 12. Dezember, ihrerseits Stellung zu beziehen. Eine Anhörung des Gerichts zur Entscheidung des Falles würde dann auf den 11. März anberaumt.
29. September 2001, 02:07