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Meine Wirecard-Gewinne - Thread!


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Wirecard AG 0,016 € +5,26% Perf. seit Threadbeginn:   -99,98%
 
Freiwald.:

Warum Geld verschenken?

 
22.08.20 20:17
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tire3000:

Capecodder

 
22.08.20 20:17
das ist zumindest teilweise korrekt!
Eile brauch man nicht zu haben. Auch stehen die nächsten beiden Tage Finanzausschuss, UA und Esma Report noch aus.

capecodder:

Genau

 
22.08.20 20:19
Ausreichend Zeit vom Seitenrand zuzusehen  wie die WC Klagen laufen.
Antworten
Freiwald.:

Das gesparte Geld könnt ihr im Casino

 
22.08.20 20:20
auf Rot setzen. Bringt bestimmt eine ordentliche Rendite
Antworten
Freiwald.:

WC ist unterhaltsamer als Fernsehen

 
22.08.20 20:21
Antworten
capecodder:

Freiwald

 
22.08.20 20:32
Es fehlen eigentlich noch Pusher, die das ganze wieder hochpeitschen wollen a la St. Martin
Antworten
Freiwald.:

@cape es handelt sich um geplante Aktionen

 
22.08.20 20:36
Antworten
capecodder:

TILP

 
22.08.20 20:41
60.000 mal gegen BaFin, WC und E&Y 3500 Euro ca. Dafür lohnt sich schon ein bisschen Werbung  
Antworten
Freiwald.:

@cape die verdienen sich dumm und dämlich

 
22.08.20 20:48
Antworten
hardylein:

@bimmelbahn

 
22.08.20 21:44
"so sollte es sein ?

So ist es !. Der Przesskostenfinanzierer bekommt 25-30% von der ERSTRITTENEN Summe und nicht, wie hier zu lesen, von der Schadensumme.

Verlust = 100.000 E. Die Anwälte erstreiten für Dich 10% = 10.000 E. Davon bekommt der PKF 2.500 E. Der Anwalt bekommt ??? E"

Ja , was bekommt der Anwalt denn?
Antworten
Freiwald.:

Kennt jemand den Ausdruck Phyrrus-Sieg?

 
22.08.20 21:52
Antworten
tire3000:

Hardylein

 
22.08.20 21:55
die Anwaltskosten sind in den z.b. 30 % PKF inkludiert.
Wird der Rechtsstreit überdies gewonnen, zahlt zudem der Verlierer die Rechtskosten(Anwalt/Gericht) ganz nach dem Motto:

Wer verliert, zahlt die Musik.

Dann ist der Gewinn maximal für alle.

Beim Vergleich anteilsmässig.
Freiwald.:

Mehrwertsteuer kommt sicher noch obemdrauf

 
22.08.20 21:58
Antworten
Freiwald.:

Das Finanzamt will auch seinen Anteil

 
22.08.20 21:59
Antworten
hardylein:

@tire300 In dem Beispiel

 
22.08.20 22:05
"Sie klagen ein Honorar von 100.000 Euro ein. In erster Instanz gewinnen Sie rechtskräftig zu 3/4, also in Höhe von 75.000 Euro. Es sind Prozesskosten von rund 12.000 Euro (zwei Rechtsanwälte, Gerichts- und Beweiskosten) entstanden. Die Erfolgsbeteiligung des Prozessfinanzierers (hier 30 Prozent) errechnet sich wie folgt:

    Erlös§75.000 Euro
./. von Ihnen zu tragende Kosten (1/4 von 12.000 Euro) 3.000 Euro
zu verteilender Nettoerlös 72.000 Euro
= Erlösanteil des Finanzierers (30 Prozent) 21.600 Euro
= Ihr Erlösanteil (70 Prozent) 50.400 Euro


Keine Rechtberatung alles ohne Gewähr!"

In dem Beispiel hätte der Betrogene 1/4 der RAKosten  von seinem Schadenersatzanspruch abgezogen bekommen.   Ich gehe noch einen Schritt weiter. Was wäre, wenn man nur zu einem Fünftel gewönne?

Also Erlös 20000 Euro minus  0,8 * 12000 = 9600  wäre zu verteilender Nettoerlös = 10400. Dann erhielte der Finanzierer 3120 und der Betrogene 6720 Euro.
Antworten
hardylein:

@tire300 Nachtrag zum o. Bsp.

 
22.08.20 22:08
die meisten hier meinen , sie erhielten dann 7280 Euro , also 70% von Klageerlös.

alles ohne Gewähr
Antworten
hardylein:

Nachtrag - endlich den dazu passenden Artikel ge-

 
22.08.20 22:10
funden:

www.iww.de/pbp/archiv/...r-sie-die-prozessfinanzierung-f38826
Antworten
hardylein:

@Freiwald*

 
22.08.20 22:10
Antworten
hardylein:

Wieso hat der Kläger da noch RAkosten zu zahlen?

 
22.08.20 22:12
Antworten
tire3000:

Hardylein

 
22.08.20 22:13
Ja, so würde ich es ebenso sehen.

Wobei man am Tagesende sagen muss- selbst 6720€ von 100000€ sind mehr als 0€.

Wobei ich mir nicht sicher bin, ob bei einem Vergleich die Anwaltskosten tatsächlich von Gewinner und Verlierer geteilt werden.
Würde hier tendenziell auf nein tippen, sodass beim Vergleich jede Partei seine Anwaltskosten zu tragen hätte.
Ergo 0,5×12000= 6000




hardylein:

@tire300 Nachtrag zum o. Bsp.

 
22.08.20 22:14
das hieße doch, wenn man ganz verliert, muss man die RAkosten ganz tragen.
Antworten
tire3000:

Hardylein

 
22.08.20 22:15
die 70% kamen ja, wenn die Klage gewonnen wird ( also ohne Vergleich).
Wie oben geschrieben, übernimmt dann ja auch der Unterlegene die gesamten Kosten
hardylein:

@tire300

 
22.08.20 22:17
Oder werden wirklich nur die Prozeßkosten und nicht die Anwaltskosten 100% gedeckt.
Antworten
tire3000:

Hardylein

 
22.08.20 22:17
Ja, aber in dem Fall trägt das Risiko dafür allein der PKF. Da man die Forderung quasi abtritt.
Daher kommen PKF ja meist erst, wenn diese auch einen Prozessgewinn erwarten...
capecodder:

Ich würde von nicht mehr als 10 %

 
22.08.20 22:19
Ausgehen, und das ist schon fast zu optimistisch.
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