Gerichtliche Bestätigung
Der Plan muss vom Insolvenzgericht bestätigt werden. Hier kann noch innerhalb von 2 Wochen Beschwerde eingelegt werden.
Danach gelten alle im Insolvenzplan festgelegten Vereinbarungen; gleichzeitig stellt der gestaltende Teil des Insolvenzplans einen vollstreckbaren Titel dar.
Das Insolvenzverfahren wird aufgehoben. "
Frühestens kann das Insolvenzverfahren aufgehoben werden in genau einer Woche nächsten Dienstag am 16.8.2011
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