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Sind Sie Gläubiger im Insolvenzverfahren?
Aktionäre sind keine Gläubiger mit der Folge, dass eine Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren durch Sie nicht möglich ist.
Nehmen Sie an einer Quotenverteilung teil?
Da Sie kein Insolvenzgläubiger sind, nehmen Sie auch nicht an einer Quotenverteilung teil und können auch keine Forderung im Insolvenzverfahren anmelden. Lediglich soweit sich nach der Schlussverteilung ein Überschuss ergibt, wäre dieser Überschuss gemäß § 199 Satz 2 InsO unter Beachtung der Beteiligungsverhältnisse an die Aktionäre zu verteilen.
Ob es dazu kommt, wird frühestens am Ende des Verfahrens klar sein, wenn alle Forderungen der Gläubiger befriedigt und Kosten des Verfahrens gezahlt worden sind. Verbleibt nach der Schuldentilgung noch ein Überschuss, wird dieser an die Aktionäre ausbezahlt.
Bitte mal genau durchlesen dann kommst du schnell drauf das du total falsch liegst