Legaler Steuertrick

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Legaler Steuertrick

 
17.11.03 10:15
Mehrwertssteuer
Legaler Steuertrick
Von Fabian von Poser

16. November 2003 300 Euro für die Kamera in Singapur, 600 Euro für die Maßanzüge aus Thailand, 150 Euro für CDs in Tschechien. Wer auf Reisen ein kleines Vermögen in Kaufhäusern und Boutiquen gelassen hat, der kann sich einen Teil des Geldes zurückholen. Ganz legal. Über 40 Länder erstatten Touristen bei der Ausreise die gezahlte Mehrwertsteuer. Je nach Land und Steuersatz liegt die Ersparnis zwischen 4 und 25 Prozent. Allerdings ist das sogenannte Taxfree-Shopping nur in Ländern außerhalb der Europäischen Union möglich - oder umgekehrt für Nicht-EU-Bürger in der EU.

Besonders lohnt sich der zollfreie Einkauf in Dänemark und in Schweden (je 25 Prozent Mehrwertsteuer), in Island (24,5 Prozent), in der Slowakei (23 Prozent), in Kroatien (22 Prozent), in Argentinien (21 Prozent), in der Türkei (17,6 bis 25 Prozent) und im Vereinigten Königreich (17,5 Prozent). In Norwegen liegt der Mehrwertsteuersatz zwar bei 19,35 Prozent, erstattet werden allerdings nur 11 bis 18,5 Prozent. Der Rest wird vom Fiskus einkassiert. Nicht ganz so lukrativ ist die Steuererstattung in Südafrika (14 Prozent), Australien (11 bis 14,5 Prozent), Zypern (10 Prozent), Louisiana (8,5 Prozent), Kanada (7 bis 15 Prozent), Thailand (7 Prozent) und Singapur (4Prozent). Dafür erstattet Kanada auch die Mehrwertsteuer auf Hotelrechnungen. Und, was kaum ein Reisender weiß: Selbst in der Schweiz können sich EU-Bürger die Mehrwertsteuer von 7,6 Prozent zurückholen. Voraussetzung ist, daß sie für mindestens 400 Schweizer Franken in den eigens gekennzeichneten Geschäften eingekauft haben.

"Tax free"-Formular

Die Erstattungsprozedur ist fast in allen Ländern gleich: Der Kunde weist den Verkäufer beim Kauf der Ware darauf hin, daß er sich die Mehrwertsteuer zurückholen möchte. Dieser füllt daraufhin ein spezielles Formular aus, das mit dem Hinweis "tax free" gekennzeichnet ist. Vor Verlassen des Landes läßt der Reisende das Formblatt dann vom Zollbeamten unter Vorlage der Einkäufe abstempeln. Wichtig hierbei: Die Ware muß noch ungebraucht sein. Wurde die Kleidung bereits getragen, kann der Zollbeamte den Antrag abweisen. Nach Abstempeln des Formulars geht der Reisende dann zur Rückerstattungsstelle, die das Geld entweder in bar auszahlt, einen Scheck ausstellt oder es auf das Bankkonto überweist.

Allerdings läuft die Erstattung nicht überall reibungslos. In manchen Ländern wird das Geld nicht gleich am Flughafen ausbezahlt. In Kroatien beispielsweise erfolgt die Rückzahlung oft nur per Überweisung. Das vom Zoll abgestempelte Formblatt muß von Deutschland aus an den Verkäufer geschickt werden. Erst dann wird das Geld überwiesen. Viele Staaten haben außerdem Mindestbeträge festgelegt. So muß der Warenwert jeder einzelnen Rechnung in Kroatien mindestens 500 Kuna (etwa 60 Euro) betragen, in Norwegen 300 Kronen (36 Euro). In Australien müssen Waren von wenigstens 300 Australischen Dollar (185 Euro) einschließlich Steuer in demselben Geschäft gekauft werden.

Rechenfehler der Verbraucher

Wer die umständlichen Formalitäten bei den staatlichen Stellen nicht auf sich nehmen will, der holt sich die Mehrwertsteuer über private Finanzdienstleister zurück. Allerdings kann er dann ausschließlich in den mit dem Anbieter-Logo gekennzeichneten Geschäften einkaufen. Marktführer ist das schwedische Unternehmen Global Refund mit weltweit über 210000 angeschlossenen Geschäften und rund 700 Auszahlungsstellen in 34 Ländern. Zu erkennen sind diese am blau-weißen Logo "Tax Free Shopping". Der Vorteil einer Abwicklung über einen privaten Finanzdienstleister: Das Geld wird bar und in der Wunschwährung ausbezahlt. Die staatlichen Stellen zahlen meist nur in der Landeswährung aus - damit der Tourist das Geld am besten gleich am Flughafen wieder ausgibt.

So einfach die Rechnung mit den Prozenten in der Theorie auch ist, immer wieder fühlen sich Touristen bei der Rückerstattung übers Ohr gehauen. "Das liegt an einem einfachen Rechenfehler, den viele Leute machen", sagt Ralf Dosot, Geschäftsführer von Global Refund Deutschland. "Die Mehrwertsteuer wird auf den Nettopreis erhoben. Kaufe ich zum Beispiel in einem Land mit 16 Prozent Steuer einen CD-Spieler für 100 Euro, dann bekomme ich nicht 16 Euro zurück, sondern nur 13,80 Euro."

Zahlen muß der Kunde zudem die Provision. Diese liegt bei Global Refund im Durchschnitt bei 3,79 Prozent. Von den 100 Euro bleiben am Ende also nur etwas über zehn Euro übrig. Selbst wenn der Papierkram erledigt ist, ist die Prozedur noch längst nicht zu Ende. Laut Gesetzgeber muß auf die eingeführten Waren beim deutschen Zoll Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 16 Prozent gezahlt werden. Wer den Freibetrag von 175 Euro überschreitet, der wird in jedem Fall zur Kasse gebeten. Dabei ist es auch vollkommen unerheblich, ob sich der Reisende die Verkaufssteuer zuvor im Reiseland zurückgeholt hat oder nicht.

Text: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung
 
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