Kurswechsel schreckt Steuersünder ab


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Dixie:

Kurswechsel schreckt Steuersünder ab

 
04.06.03 10:56
Agenda 2010
Kurswechsel schreckt Steuersünder von Selbstanzeigen ab

03. Juni 2003 Die neuesten Ankündigungen der Bundesregierung zur Zinsbesteuerung haben reumütigen Steuersündern die Entscheidung über eine Legalisierung ihrer Schwarzgelder weiter erschwert. Denn noch immer gibt es einige Ungereimtheiten in dem Gesetzentwurf zur Steueramnestie, dessen Verabschiedung das Bundeskabinett kürzlich verschoben hat. Und nachdem jetzt auch noch auf dem SPD-Sonderparteitag die Parteilinken wieder eine stärkere Belastung wohlhabenderer Staatsbürger forderten, hat die Bundesregierung prompt die geplante Einführung der Abschlagssteuer auf Zinseinkünfte mit einem herabgesetzten Pauschalsatz vertagt. Wer dem Fiskus Schwarzgelder freiwillig offenbart, muß daher befürchten, daß er demnächst zwar zuerst einen Rabatt bekommt - das Finanzamt aber anschließend doch kräftig zulangt.

"Die von Bundesfinanzminister Hans Eichel versprochene Brücke zur Steuerehrlichkeit ist immer noch ein sinnvoller Weg", sagte dennoch der Kölner Fachanwalt Rolf Schwedhelm dieser Zeitung. "Geld im Ausland zu verbergen, macht keinen Sinn - wenn man irgendwann mal wieder dran kommen will oder es vererbt, führt das zu Problemen."

Nur 25 statt 50 Prozent

Der Vorsitzende der Steueranwälte im Deutschen Anwaltverein hält die vorgesehene Strafbefreiung für Steuerhinterzieher, die ihre Schwarzeinkünfte von sich aus melden, "nach wie vor" für eine ideale Lösung. Dann müßten nämlich nur 25 Prozent der unversteuerten Einkünfte an den Staat abgeführt werden; normalerweise wäre der reguläre Steuersatz von bis zu rund 50 Prozent zuzüglich Strafgeldern, Hinterziehungszinsen und gegebenenfalls Sozialabgaben fällig. "So preiswert bekommt man das nie wieder." Aus "psychologischen Gründen" werde allerdings die Bereitschaft zu diesem Schritt wohl sinken, fürchtet Schwedhelm, wenn die rot-grüne Koalition das Amnestiegesetz nun doch nicht mit einer Senkung der regulären Zinsbesteuerung verbinde.

"Gerade beim klassischen Luxemburg-Anleger besteht die emotionale Angst, daß der Staat übermäßig auf sein Geld zugreift." Diese Sorge wird nach Schwedhelms Beobachtungen durch die anhaltenden Diskussionen in der SPD über eine Wiedereinführung der Vermögensteuer und eine Erhöhung der Erbschaftsteuer noch weiter gesteigert. Der Berater aus der Sozietät Streck Mack Schwedhelm rechnet deshalb damit, daß die vom Bundesfinanzminister erhofften Mehreinnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe durch das Zurückholen von Auslandsvermögen nun erst recht nicht erreicht werden.

Nachbesserungen notwendig

"Die meisten Betroffenen warten jetzt erst einmal ab", hat Schwedhelm festgestellt. Wer nicht gerade erpreßt werde oder unmittelbar die Entdeckung durch die Steuerfahndung fürchte, greife im Moment auch nicht zur hergebrachten Möglichkeit der Selbstanzeige: Schließlich könnte mit der geplanten Amnestie der Entschluß, sich "ehrlich zu machen", deutlich billiger werden.

Doch auch an diesen Regelungen muß nach Schwedhelms Ansicht noch einiges nachgebessert werden. Wer etwa als GmbH-Geschäftsführer auch noch Körperschaft-, Gewerbe- oder Umsatzsteuern hinterzogen hat, müsse nach dem vorliegenden Referentenentwurf zweimal 25 Prozent bezahlen - einmal für sich selbst persönlich und dann noch einmal für seine Firma. Die vorgesehene Frist zum Bezahlen von fünf Tagen sei überdies viel zu straff: "Das Risiko, nur wegen einer Fehlüberweisung an das Finanzamt doch noch bestraft zu werden, liegt dann beim Bürger." Auch im Erbfall sowie bei einer zuvor abgegebenen Berichtigung der Steuererklärung sei noch einiges unklar. Ein weiteres Manko: Die sogenannte Nacherklärung muß auf einem amtlichen Vordruck abgegeben und persönlich unterschrieben werden. "Soll der Steuerbürger ernsthaft zum Finanzamt gehen und dort um ein solches Formular bitten?" fragt der Anwalt.

Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 04.06.2003, Nr. 128 / Seite 23



 
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