kleintrader, die selten oder in geringen mengen handeln, spüren gar nicht die auswirkungen von rückvergütungsmodellen (PFOF-praktiken) ihrer (neo)broker; PFOF-praktiken sollte aber im interesse derer verboten werden, die größere mengen handeln, weil sie in europa nichts über den order-routing-prozess ihres brokers erfahren und ihnen möglichkeiten der preisverbesserung entgehen könnten (bestmögliche ausführung von wertpapieraufträgen, § 82 WpHG), https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2021/meldung_2021_09_01_ESMA-Warnung_PFOF.html
L&S AG: wie SCHRMP1978 richtig schreibt, würde für L&S AG durch ein verbot von PFOF ein "Kostenblock wegfallen" (in der GuV möglicherweise enthalten in der aufwandsposition "Sonstige betriebliche Aufwendungen" und im "Verwaltungsaufwand", https://www.ls-d.de/media/finanzberichte/gesch%C3%A4ftsberichte/2022/Geschaeftsbericht%202022_FINAL.pdf)