Keine speziellen gesetzlichen Regelungen ...

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chrismitz:

Keine speziellen gesetzlichen Regelungen ...

 
11.04.02 19:08
Keine speziellen gesetzlichen Regelungen für Aktien-Analysten

FRANKFURT (dpa-AFX) - Nach dem erneuten Skandal um Aktien-Empfehlungen von US-Investmentbanken stellen sich viele Anleger die Frage, ob ähnliches auch in Deutschland möglich ist. New Yorker Staatsanwälte werfen der Investmentbank Merrill Lynch   vor, Anleger wissentlich mit Analysen getäuscht zu haben.

Im Visier der Strafverfolger: Henry Blodget, der allerdings nicht mehr für das Finanzhaus tätig ist. Blodget wurde als Analyst für Internet-Werte während des IT-Booms berühmt. In Internet-Chatgruppen hatte er geradezu den Bekanntheitsgrad eines Popstars.

"Bislang unterliegen Analysten hier zu Lande keiner speziellen gesetzlichen Regelung", sagte Reinhild Keitel von der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) am Donnerstag der dpa-AFX. Die Investmenthäuser müssten die Geschäftsbeziehungen mit den von ihren Analysten bewerteten Aktiengesellschaften offen legen. Das sei im 4. Finanzmarktförderungsgesetz (FFG) vorgesehen. Schon jetzt müssen die Institute gemäß den im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) festgelegten allgemeinen Verhaltensregeln die Interessen des Kunden in den Vordergrund stellen.

DVFA WILL SCHNELLSTMÖGLICHE VERABSCHIEDUNG DES 4. FINANZMARKTFÖRDERUNGSGESETZES

Noch sei das 4. FFG aber nicht verabschiedet, sagte Keitel. Am 26. April soll der Bundesrat über das Gesetz entscheiden. Blockiert wird es derzeit noch von Hessen - das Bundesland hat wegen des vorgesehenen zeitweisen Verbots von Leerverkäufen bei Marktstörungen und des automatischen Abrufverfahrens von Konto-Informationen den Vermittlungsausschuss angerufen.

Auch die Geschäftsführerin des Berufsverbandes der Investment-Analysten DVFA (Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management), Ulrike Diehl, drängt auf die "schnellstmögliche Verabschiedung" der Gesetzesnovelle. "Wenn wir das bekommen, haben wir schon ein gutes Instrumentarium", sagte Diehl.

'PARAGRAPHEN ZU BETRUGDELIKTEN GIBT ES JA AUCH HIERZULANDE'

Die US-Börsenaufsicht SEC werde in Deutschland nur allzu oft als Vorbild dargestellt, sagte sie. "Rechtsstaatlich orientierte Bürger würden sich aber angesichts der Kompetenzen der US-Behörde die Haare raufen." Denn die SEC sei Aufsicht, Strafverfolgung und Justizbehörde in einem. "Die wahre Frage ist: Wer kontrolliert die SEC?". Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) werde seinen Aufgaben durchaus gerecht.

Zum aktuellen Fall Henry Blodget gebe es nur unzulängliche Informationen. "Wenn es sich aber um einen normalen Betrugsdelikt handelt, gibt es ja auch hier zu Lande entsprechende Paragraphen", sagte sie./hi/bi
Happy End:

Da setz ich doch direkt mal einen Werbelink

 
11.04.02 21:27
auf meinen Thread *ggg*

Gruß
Happy End
chrismitz:

Sehr gut Happy! Sehr gut!

 
12.04.02 08:53
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