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Ich vermute die Gagfah fährt folgende Argumentation auf:
Die Wohnungsverkäufe wurden nicht durch die Gagfah selbst durchgeführt, sondern durch das Tochterunternehmen WOBA Dresden GmbH.
Wie die Rechtsform schon sagt, handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft mit BESCHRÄNKTER Haftung.
Das bedeutet, die WOBA kann zwar in voller Höhe haftbar gemacht werden, aber nicht die Gesellschafter, in diesem Falle die Gagfah.
Wikipedie sagt dazu: Wie schon in der Bezeichnung zu erkennen ist, haftet eine GmbH nur beschränkt, die Beschränkung besteht darin, dass die GmbH nur mit ihrem Geschäftsvermögen haftet, die Gesellschafter haften nicht für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Eine Haftung der Gesellschafter besteht nur gegenüber der Gesellschaft durch die geleistete Kapitaleinlage.
Siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/...lschaft_mit_beschränkter_Haftung
http://www.mdr.de/nachrichten/8416656.html
Damit ginge die WoBa in die Insolvenz und eine neue Gesellschaft der Gagfah kann die Wohnung lastenfrei aus der Masse erwerben. Das wird ein Eigentor für die Stadt Dresden.
also ich hab meine Aktien gleich als die News mit der Klage rauskam weggedrückt und habe es nicht bereut.
Ich denke das wir in den nächsten Monaten mit Verhandlung ect. die 3 euro sehen und ab da wird es interessant was für News kommen geht die Gmbh Insolvent oder gibt es eine außergerichtiliche Einigung.
Achso mal als info Grundkapital einer GmbH ist min. 25.000 Euronen wie das nun hier ist weiß ich nicht aber nur mit dem Betrag haftet man! Ich glaube nicht das Dresden auch nur einen deut mehr als das Grudnkapital sehen wird. Schön gefickt wurde ich sagen. Ich denke es wird einen Vergleich geben so oder so.
Mein Kursziel für Gagfah derzeit 3 euro, nach Verhandlung 8 euro +.
Daher ereicht Gagi nur der Sprung in meine Watchlist wie PT Bumi Resources, china waters,a0bk1d ect.......
Nur Meine pers Meinung nicht das mir hier einer den Anwalt holt. *g*
cu
Die Kapitalrücklage ist eine buchhalterische Größe zum "Ausgleich" der Einnahme aus der Ausgabe von Geschäftsanteilen gegen Aufgeld und hat nichts mit dem Haftkapital zu tun. Dieses beläuft sich also nur auf 15 Mio €.
@Jeff:
In der Praxis ist es tatsächlich so einfach; da die Klage einige Jahre durch den Instanzenzug dauern würde, die Anfechtungsfristen in der Insolvenz für alle "gängigen" Rechtsgeschäfte nach §§ 130 ff. InsO bei maximal einem Jahr - zwischen Rechtsgeschäft und Eröffnung des Insolvenzverfahrens - liegt, ist es unproblematisch, alle interessanten Assets an eine "WOBA 2" zu veräußern, solange 15 Millionen € Eigenkapital verbleiben, sprich die Gesellschaft kann theoretisch alle Ihre Immobilien samt Finanzierungen auf eine "WOBA 2" übertragen und 15 Millionen in bar behalten bzw. als Kaufpreis bekommen. Damit ist dann eine wirksame Anfechtung durch den Insolvenzverwalter nach maximal einem Jahr unmöglich.
Aus meiner Sicht beträgt das Prozessrisiko für die GAGFAH exakt 15 Mio. € (+Kosten der Restrukturierung) und nicht mehr. Deshalb halte ich an meinem Paket fest und warte auf Analysten mit juristischer Ausbildung.
Trotzdem erscheint mir der Unterschied zwischen 15 Mio und 1 Mrd doch Grund genug mal in die Recherche zu gehen ob Dresden nun die Gagfah oder die WOBA beklagt. Mal schauen...
Die Stadt Dresden erwägt eine Klage gegen Tochtergesellschaften der GAGFAH S.A.
(Hervorhebung in fetter Schrift von meiner Wenigkeit).
Das würde schon erklären warum die Gagfah so kaltschnäuzig erklärt, sie hätte alle vertraglichen Verpflichtungen eingehalten.
Auf der Homepage der Stadt Dresden heisst es dagegen, die Klage wäre gegen die Gagfah wegen Vertragsverletzungen der WOBA eingereicht worden. Na hoffentlich wissen die genau, was sie tun, bzw. hoffentlich wissen sie es nicht.
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