Der Warenhauskonzern hat Verfassungsbeschwerde gegen das Ladenschlussgesetz eingelegt.
Die zu Metro gehörende Kaufhof-Kette sehe in der Regelung einen unverhältnismäßigen Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit, schreibt das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL. So sei das geltende Ladenschlussgesetz weder angemessen noch erforderlich, um die Arbeitnehmer vor zu langen Arbeitszeiten zu schützen. Zudem schaffe es zahlreiche "Ungleichbehandlungen" und beschränke den Wettbewerb, argumentieren die Anwälte des Konzerns. Das Bundesverfassungsgericht will dem SPIEGEL-Bericht zufolge Anfang nächsten Jahres entscheiden, ob es die Beschwerde annimmt. Das Karlsruher Gericht hat zudem den künftigen Superminister Wolfgang Clement aufgefordert, bis Ende November eine Stellungnahme abzugeben.
So long,
Calexa
Webmaster von www.investorweb.de
Die zu Metro gehörende Kaufhof-Kette sehe in der Regelung einen unverhältnismäßigen Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit, schreibt das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL. So sei das geltende Ladenschlussgesetz weder angemessen noch erforderlich, um die Arbeitnehmer vor zu langen Arbeitszeiten zu schützen. Zudem schaffe es zahlreiche "Ungleichbehandlungen" und beschränke den Wettbewerb, argumentieren die Anwälte des Konzerns. Das Bundesverfassungsgericht will dem SPIEGEL-Bericht zufolge Anfang nächsten Jahres entscheiden, ob es die Beschwerde annimmt. Das Karlsruher Gericht hat zudem den künftigen Superminister Wolfgang Clement aufgefordert, bis Ende November eine Stellungnahme abzugeben.
So long,
Calexa
Webmaster von www.investorweb.de