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Kartellamt verhängt Bußgeld gegen das Duale System


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Kartellamt verhängt Bußgeld gegen das Duale System

 
23.01.03 21:41
Kartellamt ahndet Boykottaufrufe gegen Konkurrenten des Grünen Punkts


Stü. BONN, 23. Januar. Das Bundeskartellamt verstärkt seine Anstrengungen, um mehr Wettbewerb in der Entsorgungswirtschaft zu erreichen. Gegen das Duale System Deutschland GmbH (DSD), drei weitere Unternehmen und drei Verbände des Handels, der Industrie und der Recyclingwirtschaft hat das Amt Geldbußen von zusammen 4,4 Millionen Euro verhängt. Grund seien Boykottaufrufe und wettbewerbsbeschränkende Absprachen mit dem Ziel, die Marktstellung des DSD dauerhaft abzusichern, sagte Kartellamtspräsident Ulf Böge in Bonn. Mit den Bußgeldbescheiden brachte das Kartellamt ein Verfahren zum Abschluß, das im Oktober 2001 mit der Durchsuchung von Büros der Unternehmen und Verbände spektakulär begonnen hatte. Im einzelnen soll das DSD 1,8 Millionen Euro, die Metro AG 325 000 Euro und die beiden größten deutschen Entsorgungsunternehmen, RWE Umwelt AG und Rethmann, jeweils 350 000 Euro zahlen. Weitere Geldbußen wurden gegen die Bundesvereinigung der Deutschen Handelsverbände (400 000 Euro), den Markenverband (575 000 Euro) und den Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) verhängt, der 600 000 Euro zahlen soll. DSD und BDE bezeichneten die Vorwürfe in Stellungnahmen als "unberechtigt und unbegründet" und kündigten Einspruch an. Darüber muß das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden.

Das Duale System sammelt gegen Lizenzentgelte von Herstellern und Händlern für den "Grünen Punkt" Verkaufsverpackungen ein und läßt sie von Recyclingunternehmen verwerten und entsorgen. Nach der Verpackungsverordnung können Hersteller und Händler sich alternativ für eine "Selbstentsorgung" entscheiden, die Dritten übertragen werden kann. Mit einer solchen Selbstentsorgerlösung hatten die Drogeriemärkte dm und Schlecker die Belland Vision GmbH, Pegnitz, beauftragt. Das löste nach Worten Böges "den massiven Widerstand des DSD und der sie tragenden Wirtschaftskreise" aus. Aktionäre des DSD sind Unternehmen der abfüllenden Industrie und des Handels; Entsorgungsunternehmen sind als stille Gesellschafter beteiligt. Jede Gruppe stellt ein Drittel der Aufsichtsräte. Das DSD hat nach Feststellungen des Amtes einen Aufruf durch Markenverband, BDH und die Metro initiiert, Belland Vision zu boykottieren. Der Markenverband habe in einer Vielzahl von Rundbriefen seine Mitglieder aufgefordert, nicht mit Belland zusammenzuarbeiten. Dabei habe es sich nicht, wie das DSD geltend macht, nur um eine Darstellung der Rechtslage gehandelt, sondern um einen nach dem Kartellgesetz unzulässigen Boykottaufruf, sagte Böge.

In einem zweiten Komplex geht es um die Landbell AG in Mainz, die seit längerem versucht, zunächst in Hessen ein weiteres duales System aufzubauen. Dazu ist Landbell auf die Mitbenutzung von Sammelbehältern angewiesen, die Entsorgungsunternehmen für das DSD vorhalten. Nach einem Aufruf durch DSD und BDE hätten die in Hessen tätigen Entsorger die Mitbenutzung durch Landbell verweigert, berichtete Böge. Alle Beteiligten hätten damit gegen das Kartellverbot verstoßen. Angesichts eines DSD-Marktanteils von 95 Prozent sei der Restwettbewerb besonders schützenswert, hob Böge hervor. Die geschädigten Unternehmen erhalten nun Akteneinsicht, um ihrerseits Schadenersatz geltend machen zu können. Landbell, das nach eigenen Angaben in Hessen kurz vor der Anerkennung als weiteres Erfassungssystem steht, hat inzwischen Verträge mit Entsorgern abgeschlossen.

Böge bekräftigte seine grundsätzlichen Bedenken gegen die heutige Ausgestaltung des DSD. Die Behörde prüft dessen Vereinbarkeit mit dem Kartellverbot seit dem August 2002 in einem formellen Verfahren, will die heutige Struktur aber bis Ende 2006 tolerieren. Eine Entscheidung sei nicht gefallen, sagte Böge. Es werde aber "sehr schwer" sein, das DSD über 2006 hinaus zu tolerieren.

Frankfurter Allgemeine Zeitung, 24.01.2003, Nr. 20 / Seite 11




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