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News - 24.08.06 20:29
'FTD': KarstadtQuelle verliert im Streit um Wertheim-Grundstücke
HAMBURG (dpa-AFX) - Im Streit um seine früheren Grundstücke am Potsdamer Platz in Berlin hat der Handelskonzern KarstadtQuelle nach Informationen der 'Financial Times Deutschland' (Freitagausgabe) eine herbe Niederlage erlitten. Ein aktueller Bescheid des Bundesvermögensamtes (BAROV) spreche mehrere Grundstücke, auf denen sich auch das vom Metro-Gründer Otto Beisheim errichtete Nobelhotel Ritz-Carlton befindet, der Jewish Claims Conference (JCC) zu, berichtet die Zeitung (Freitagsausgabe). Die JCC nimmt die Interessen der während der Nazi-Zeit enteigneten jüdischen Eigentümer wahr.
Damit werde immer wahrscheinlicher, dass KarstadtQuelle Schadensersatz von mehr als 145 Millionen Euro zahlen muss. Das Unternehmen habe bisher keine Rückstellungen für entsprechende Zahlungen gebildet, schreibt die Zeitung weiter. KarstadtQuelle streitet sich seit Jahren mit den Nachkommen der jüdischen Kaufhaus-Dynastie Wertheim darum, wem der Wert der Grundstücke am Potsdamer Platz, dem so genannten Lenné-Dreieck, zusteht. Die Entscheidung des BAROV war mit einiger Spannung erwartet worden, weil sie nach dem jahrelangen Tauziehen die Grundlage für Schadensersatzansprüche der früheren Eigentümer schafft.
Eine schlichte Rückgabe ist KarstadtQuelle nicht möglich, weil der Konzern das Gelände im Jahr 2000 für 145 Millionen Euro an Beisheim verkauft hatte. Dieser baute auf dem Areal für rund 435 Millionen Euro das so genannte Beisheim Center, zu dem auch das Hotel Ritz gehört. Mit dem Bescheid der Behörde ist nun klargestellt, dass KarstadtQuelle zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht der rechtmäßige Eigentümer an dem Grundstück war. Die JCC, die auch die Ansprüche der Wertheim-Erben vertritt, könnte sich nun mit einer Schadensersatzforderung in Höhe von 145 Millionen Euro plus Zinsen direkt an KarstadtQuelle wenden. Alternativ besteht auch ein Recht auf Rückübertragung des Grundstücks an die JCC gegenüber Otto Beisheim. Der Metro-Gründer müsste seinen Schaden wiederum bei KarstadtQuelle einklagen.
'Sobald der Bescheid rechtskräftig ist, wenden wir uns entweder an KarstadtQuelle direkt oder an Otto Beisheim', sagte Wertheim-Anwalt Matthias Druba. Der Konzern will sich jedoch mit allen Mitteln wehren. 'Wir werden gegen den Bescheid klagen', sagte ein KarstadtQuelle-Sprecher dem Blatt. 'Wir gehen nötigenfalls bis in die letzte Instanz.'/mf/js
Quelle: dpa-AFX
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