Allgemeine Risikoinformationen
Börsentermingeschäftsfähigkeit
PROTECT-Aktienanleihen weisen besondere Chancen und Risiken auf. Im Extremfall erhalten Sie zwar die Zinsen, während im Hinblick auf die Lieferung von Aktien ein hoher Verlust bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals nicht ausgeschlossen ist, wenn sich die Märkte in die falsche Richtung entwickeln oder eine Aktiengesellschaft insolvent wird. Wir halten es deshalb für erforderlich, dass solche Geschäfte nur von Anlegern getätigt werden dürfen, die börsentermingeschäftsfähig sind. Dazu müssen Sie nach einer eingehenden Beratung die Erklärung "Wichtige Informationen über Verlustrisiken bei Börsentermingeschäften" unterzeichnen. Sie sollten dies nicht als Formalität betrachten, sondern als Chance nutzen, sich nochmals eingehend mit dem Produkt auseinander zu setzen und mit dem Anlageberater Ihrer Bank oder Sparkasse alle offenen Punkte anzusprechen.
Bewertung von Teilschuldverschreibungen mit aktienbezogenem Rückzahlungsrecht
Mit dem Erwerb der Teilschuldverschreibungen mit aktienbezogenem Rückzahlungsrecht erhält ein Anleger einen Anspruch auf eine Zinszahlung und eine Einlösung der Teilschuldverschreibungen am Fälligkeitstag. Die Zinszahlung ist unabhängig von der Entwicklung der Aktie.
Die Emittentin wird die Teilschuldverschreibungen am Fälligkeitstag, dem 30. März 2001, entweder durch Zahlung des Nennbetrages (Variante A) oder durch Lieferung von 58 Namensaktien der Deutsche Telekom AG (WKN 555 750) (Variante B) tilgen. Die Emittentin ist nach ihrem Ermessen berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Tilgung nach Variante B (Lieferung von Aktien) zu wählen, sofern der Schlußkurs der Aktie im Xetra-Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse unter EUR 86,21 (der "Basispreis") festgestellt wird. Maßgeblich für die Entscheidung über die Art der Tilgung ist der Schlußkurs am Ausübungstag, am 23. März 2001.
Eine Rückzahlung der Teilschuldverschreibungen zum Nennbetrag ist also nicht garantiert. Erfüllen sich Ihre Gewinnerwartungen nicht und werden die Teilschuldverschreibungen durch Lieferung von Aktien eingelöst, so entsteht Ihnen ein Verlust in Höhe der Differenz zwischen dem Nennbetrag der Teilschuldverschreibungen und dem Betrag, der sich aus der Anzahl der zu liefernden Aktien multipliziert mit dem am Fälligkeitstag gültigen Marktpreis ergibt. Dies kann im Extremfall bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen, sollten Sie Aktien erhalten, die wirtschaftlich wertlos sind.
Grundlage für alle Berechnungen muß der Ausübungstag, der 23. März 2001, sein. Zu berücksichtigen ist jedoch, daß die Aktien frühestens am Fälligkeitstag, dem 30. März 2001, d.h. 5 Bankarbeitstage nach dem Ausübungstag, verkauft werden können. In dieser Zeit kann sich der Kurs der Aktie natürlich noch entsprechend negativ oder auch positiv entwickeln. Davon unabhängig können die Aktien vom Anleihegläubiger über den Fälligkeitstag hinaus gehalten werden. Die Berechnung der folgenden Beispiele erfolgt ohne Berücksichtigung steuerlicher Aspekte.
Beispiel 1:
Kurs der Aktie am Ausübungstag: EUR 86,21 (entspricht dem Basispreis)
Variante A: Rückzahlung der Teilschuldverschreibungen zum Nennbetrag
Rückzahlung ausgedrückt in EUR (je nominal EUR 5.000,--): EUR 5.000,--
Rückzahlung ausgedrückt in Prozent: 100 %
Beispiel 2:
Kurs der Aktie am Ausübungstag: EUR 79,00
Variante B: Andienung von 58 Aktien der Deutsche Telekom AG
Rückzahlung ausgedrückt in EUR (je nominal EUR 5.000,--): EUR 4582,00 = 58 Aktien x Kurs der Aktie am Ausübungstag
Rückzahlung ausgedrückt in Prozent: 91,64 % = (58 Aktien x Kurs der Aktie am Ausübungstag) ./. Nominal EUR 5.000,-- x 100
Rendite für den Ersterwerber (unter Berücksichtigung des Kupons von 16,00 % p.a.): 9,03 % p.a.
Der Break-even-Punkt des Anleihegläubigers liegt, bei einem bei Emission zugrundegelegten Zinsniveau von 4,25 % p.a. für Euro-Bank-Teilschuldverschreibungen mit gleicher Laufzeit, bei einem Marktpreis der Aktie von EUR 74,41 bei Variante B. Sinkt der Marktpreis der Aktie auf EUR 70,35 und darunter, erhält der Anleihegläubiger eine Minusverzinsung. Der Anleihegläubiger ist daher wirtschaftlich sowohl Darlehensgeber der Emittentin als auch Verkäufer von Put-Optionen auf die Aktie der Deutsche Telekom AG. Als Ausgleich gewährt die Emittentin dem Erwerber der Teilschuldverschreibungen eine Verzinsung, die bei Emission ca. 11,75 % p.a. über dem Marktniveau für vergleichbare Laufzeiten und Emittenten liegt. Der Berechnung des Renditevorteils von ca. 12,24 % p.a. und des Break-even-Punktes liegen ein anfänglicher Verkaufskurs von 99,40 %, was einer Emissionsrendite von 16,49 % p.a. entspricht, eine Rückzahlung gemäß Variante A und eine Rendite von 4,25 % p.a. für vergleichbare Bankschuldverschreibungen zugrunde.
Die Anleihegläubiger können ihre Inhaber-Teilschuldverschreibungen während der Laufzeit grundsätzlich jederzeit über die Börse oder außerbörslich veräußern. Der jeweilige Marktkurs der Anleihe wird jedoch nicht nur durch Änderungen des Kapitalmarktzinses für vergleichbare Laufzeiten, sondern auch durch die Entwicklung des Kurses und der Volatilität der Aktie beeinflußt.
Im Gegensatz zu einer normalen Inlandsanleihe muß bei diesen Inhaber-Teilschuldverschreibungen aufgrund der zugrundeliegenden speziellen Struktur mit größeren Spannen zwischen An- und Verkaufskurs gerechnet werden.
Risikoausschließende oder -einschränkende Geschäfte
Vertrauen Sie nicht darauf, daß Sie während der Laufzeit jederzeit Geschäfte abschließen können, durch die Sie Ihre Risiken ausschließen oder einschränken können; dies hängt von den Marktverhältnissen und den jeweiligen zugrunde liegenden Vertragsbedingungen ab. Unter Umständen können solche Geschäfte nur zu einem ungünstigen Marktpreis getätigt werden, so daß für Sie ein entsprechender Verlust entsteht.
Inanspruchnahme von Kredit
Ihr Risiko erhöht sich, wenn Sie den Erwerb der Anleihe über Kredit finanzieren. In diesem Fall müssen Sie, wenn sich der Markt entgegen Ihren Erwartungen entwickelt, nicht nur den eingetretenen Verlust hinnehmen, sondern auch den Kredit verzinsen und zurückzahlen. Setzen Sie daher nie darauf, den Kredit aus Gewinnen mit Teilschuldverschreibungen verzinsen und zurückzahlen zu können, sondern prüfen Sie vor Erwerb der Teilschuldverschreibungen und Aufnahme des Kredits Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse daraufhin, ob Sie zur Verzinsung und gegebenenfalls kurzfristigen Tilgung des Kredits auch dann in der Lage sind, wenn statt der erwarteten Gewinne Verluste eintreten. © 2003 Sal. Oppenheim jr. & Cie. KGaA, Köln. Alle Rechte vorbehalten