"(...) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis
zum 10. Mai 2021 gegen Bar- oder Sacheinlagen
einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens
19 140 000,00 ¤ durch Ausgabe von höchstens
19 140 000 neuen, auf Namen lautende Stückaktien
zu erhöhen (genehmigtes Kapital II). Bei Durchführung
einer Kapitalerhöhung aus dem genehmigten
Kapital II ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht
einzuräumen. Die neuen Aktien können von
einem durch den Vorstand bestimmten Kreditinstitut
mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den
Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre
bis zu einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von
insgesamt 19 140 000,00 ¤ (entsprechend 19 140 000
Stückaktien) in den folgenden Fällen auszuschließen:
Der Vorstand kann mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der
Aktionäre für Spitzenbeträge, die infolge des
Bezugsrechts entstehen, ausschließen.
b) Der Vorstand kann mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der
Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen
bis zu einem anteiligen Betrag des Grundkapitals
von 19 140 000,00 ¤ (entsprechend
19 140 000 Stückaktien) ausschließen, wenn der
Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis
der bereits börsennotierten Aktien gleicher
Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der
endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht
wesentlich unterschreitet. (...)
Quelle HV 2016: www.k-plus-s.com/de/pdf/2016/hv_einladung.pdf