Führende deutsche Steuerrechtler und der Bundesfinanzhof (BFH) haben Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus Wertpapiergeschäften. Diese wird von der Bundesregierung geplant.
Der Pressereferent des BFH, der Richter Heinz-Jürgen Pezzer, sagte der FTD: "Unter dem Gesichtspunkt des verfassungsrechtlichen Rückwirkungsverbots ist das problematisch." Der Kölner Universitätsprofessor Joachim Lang warnt: "Was die Regierung da vorhat, ist verfassungswidrig."
Die rot-grüne Koalition will ab 2003 alle Spekulationsgewinne aus Wertpapiergeschäften mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belasten, unabhängig davon, wann die Papiere gekauft und wie lange sie gehalten wurden. Die bisherige Spekulationsfrist von einem Jahr, nach deren Ablauf die Gewinne steuerfrei bleiben, soll gestrichen werden. Die Union will die Änderung aber im Bundesrat blockieren.
Übergangsregelung erforderlich
Sowohl Lang als auch sein Bochumer Kollege Roman Seer halten die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen zwar für systematisch richtig. Dann müssten aber auch Verluste steuerlich berücksichtigt werden. Auch Arbeitnehmer müssten ihre Spekulationsverluste mit ihrem Gehalt verrechnen dürfen. Angesichts der Kurseinbrüche der vergangenen drei Jahre wäre das für den Fiskus ein schlechtes Geschäft. Seer: "Die Koalitionsvereinbarung ist unausgegoren."
Auch mit der Rückwirkung haben beide Steuerrechtler Probleme. Seer hält es für "skandalös", wenn Staatssekretärin Barbara Hendricks erkläre, mit Verkündung des Koalitionsvertrages hätten die Anleger keinen Vertrauensschutz mehr. Seer sagt, die Wertpapierbesitzer müssten erst mit einem Bundestagsbeschluss oder - wegen des Bundesrates - mit einer Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt umdisponieren. Nach Langs Einschätzung müsste eine Übergangsregelung geschaffen werden, die alle Wertpapiergeschäfte freistellt, bei denen der Anleger vor 2003 gekauft hat. Der Gesetzgeber dürfe nicht allein auf den Verkauf der Papiere abstellen. Es gebe einen Dispositionsschutz schon beim Kauf. Auf diesen Schutz verwies das Bundesverfassungsgericht, als es sich mit Schiffsbeteiligungen befasste.
Lang, Seer und BFH-Sprecher Pezzer verweisen auf den Fall der verlängerten Spekulationsfrist für Immobilien. Diese war im März 1999 rückwirkend zum Jahresbeginn von zwei auf zehn Jahre ausgedehnt worden. Ein Immobilienbesitzer, der im Februar 1999 verkauft hatte, klagte und bekam vor dem Finanzgericht Köln Recht. Im März 2001 setzte der BFH die Steuervollstreckung aus, weil er "ernstliche Bedenken" hat, ob das Gesetz verfassungsgemäß ist. Bei der rückwirkenden Besteuerung von Wertpapiergewinnen habe er "analoge Zweifel", sagt Sprecher Pezzer.
Quelle: FTD
Der Pressereferent des BFH, der Richter Heinz-Jürgen Pezzer, sagte der FTD: "Unter dem Gesichtspunkt des verfassungsrechtlichen Rückwirkungsverbots ist das problematisch." Der Kölner Universitätsprofessor Joachim Lang warnt: "Was die Regierung da vorhat, ist verfassungswidrig."
Die rot-grüne Koalition will ab 2003 alle Spekulationsgewinne aus Wertpapiergeschäften mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belasten, unabhängig davon, wann die Papiere gekauft und wie lange sie gehalten wurden. Die bisherige Spekulationsfrist von einem Jahr, nach deren Ablauf die Gewinne steuerfrei bleiben, soll gestrichen werden. Die Union will die Änderung aber im Bundesrat blockieren.
Übergangsregelung erforderlich
Sowohl Lang als auch sein Bochumer Kollege Roman Seer halten die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen zwar für systematisch richtig. Dann müssten aber auch Verluste steuerlich berücksichtigt werden. Auch Arbeitnehmer müssten ihre Spekulationsverluste mit ihrem Gehalt verrechnen dürfen. Angesichts der Kurseinbrüche der vergangenen drei Jahre wäre das für den Fiskus ein schlechtes Geschäft. Seer: "Die Koalitionsvereinbarung ist unausgegoren."
Auch mit der Rückwirkung haben beide Steuerrechtler Probleme. Seer hält es für "skandalös", wenn Staatssekretärin Barbara Hendricks erkläre, mit Verkündung des Koalitionsvertrages hätten die Anleger keinen Vertrauensschutz mehr. Seer sagt, die Wertpapierbesitzer müssten erst mit einem Bundestagsbeschluss oder - wegen des Bundesrates - mit einer Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt umdisponieren. Nach Langs Einschätzung müsste eine Übergangsregelung geschaffen werden, die alle Wertpapiergeschäfte freistellt, bei denen der Anleger vor 2003 gekauft hat. Der Gesetzgeber dürfe nicht allein auf den Verkauf der Papiere abstellen. Es gebe einen Dispositionsschutz schon beim Kauf. Auf diesen Schutz verwies das Bundesverfassungsgericht, als es sich mit Schiffsbeteiligungen befasste.
Lang, Seer und BFH-Sprecher Pezzer verweisen auf den Fall der verlängerten Spekulationsfrist für Immobilien. Diese war im März 1999 rückwirkend zum Jahresbeginn von zwei auf zehn Jahre ausgedehnt worden. Ein Immobilienbesitzer, der im Februar 1999 verkauft hatte, klagte und bekam vor dem Finanzgericht Köln Recht. Im März 2001 setzte der BFH die Steuervollstreckung aus, weil er "ernstliche Bedenken" hat, ob das Gesetz verfassungsgemäß ist. Bei der rückwirkenden Besteuerung von Wertpapiergewinnen habe er "analoge Zweifel", sagt Sprecher Pezzer.
Quelle: FTD