Juristen, ich brauche Hilfe!

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Juristen, ich brauche Hilfe! AmelieN.
AmelieN.:

Juristen, ich brauche Hilfe!

 
28.06.02 21:12
#1
kennt sich jemand mit Überlassungen im vertragsrechtlichem Sinn aus?

Hilfe, ich habe 2 Fragen :-)  :
Was ist Buchgrundschuld und was Briefgrundschuld?
Was ist eine Auflassung bzw. eine Auflassungsvormerkung?
Juristen, ich brauche Hilfe! BeMi
BeMi:

klar

 
28.06.02 21:14
#2
www.google.de

beantwortet alles
Juristen, ich brauche Hilfe! Dr.UdoBroemme
Dr.UdoBroem.:

Unglaublich...

 
29.06.02 02:17
#3
Ich hätte nie gedacht, dass dieses Wort wirklich existiert.

"Auflassungsvormerkung" - wo sitzen die kranken Hirne, die solche Begriffe kreieren?

"Eintragung in Abt. II des Grundbuch, die den Anspruch des
Grundstückskäufers auf Eigentumsübertragung bis zu seiner
endgültigen Eintragung als neuer Eigentümer sichert. Verfügungen und Belastungen über das Grundstück, die zeitlich nach der  Auflassungsvormerkung vorgenommen werden, sind ohne Zustimmung des Auflassungsberechtigten (= Grundstückskäufer) unwirksam

*kopfschüttel*

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Juristen, ich brauche Hilfe! venetian
venetian:

doc, das habe ich gerade alles hinter mir

 
29.06.02 02:35
#4
...ist aber gar nicht so schlimm. habe ein grundstück gekauft, das vom verkäufer abgetrennt werden musste...das nennt sich auflassung und hat mich 450 mark gekostet. die vormerkung sichert nur die eigenen ansprüche. in aller regel zahlt der verkäufer die kosten der auflassung (gebühren vom katasteramt und vermessungskosten). musste auch mal machen

v.
Juristen, ich brauche Hilfe! venetian
venetian:

...wie war eigentlich das konzert?

 
29.06.02 02:36
#5
du bist früh wieder heim...oder?

v.
Juristen, ich brauche Hilfe! Dr.UdoBroemme
Dr.UdoBroem.:

Moin venetian.

 
29.06.02 03:12
#6
Bei dem Wetter wohl nicht so verwunderlich. Wegen dem Konzert siehe den anderen Thread: Ich gehe...

Bist du morgen bei Cultured Pearls?

Juristen, ich brauche Hilfe! 706794mitglied.lycos.de/ArbeiterX/Dr1.jpg" style="max-width:560px" >
Juristen, ich brauche Hilfe! venetian
venetian:

moin doc

 
29.06.02 10:25
#7
nee, kann leider nich, bin mit der family bei der verwandschaft in hamburg...trotzdem viel spass:-(

v.
Juristen, ich brauche Hilfe! calexa

Da hat ja mein Studium doch was gebracht:

 
#8
Eine Grundschuld ist grds. ein Sicherungsrecht für - typischerweise - eine Forderung.

Buchgrundschuld:
Grundschuld, über die kein "Schuldschein", also kein Brief ausgestellt wird. Die Grundschuld wird nur im Grundbuch eingetragen.

Briefgrundschuld:
Im Unterschied dazu die Briefgrundschuld. Bei ihr wird die Grundschuld im Grundbuch eingetragen, zusätzlich wird ein Brief ausgestellt. Erhöht die Verkehrsfähigkeit erheblich.

Auflassung:
Die notarielle Einigung über einen Grundstückserwerb. Eigentlich nur eine bestimmte Bezeichnung iSd. BGB.

Auflassungsvormerkung:
Die Vormerkung, also die Einigung über einen Grundstückserwerb, kann vorab im Grundbuch gesichert werden duch eine AUflassungsvormerkung. Der Grund dafür ist darin zu sehen, daß die EIntragung des Grundstückserwerbs selber sehr lange dauert. DIe Eintragung einer VOrmerkung geht schneller.
Materiell-rechtlich hat die Eintragung einer Vormerkung den Vorteil, daß das Grundstück nicht mehr an einen anderen Verkauft werden kann. ALso eine Sicherungswirkung.

Ich hoffe ich konnte helfen.

SO long,
Calexa
www.carstenlexa.de
www.direcdesign.de


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