Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat einen Beschluss der EU-Finanzminister gekippt, der die Defizit-Strafverfahren gegen Deutschland und Frankreich ausgesetzt hatte.
Diese Entscheidung der Minister vom November 2003 sei nicht mit EU-Recht vereinbar, urteilte das Gericht in Luxemburg. Die EU-Kommission hatte gegen den Ministerbeschluss geklagt.
Mit der Entscheidung der Finanzminister waren Sanktionen für die Defizitsünder Deutschland und Frankreich in weite Ferne gerückt. Damals hatten sich die Regierungen in Berlin und Paris verpflichtet, nach Jahren der Überschreitung die erlaubte Defizit-Grenze 2005 wieder einzuhalten. Sie liegt bei drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP).
Bei den ausgesetzten Strafverfahren drohen in letzter Konsequenz hohe Strafen. Für Deutschland sind dies bis zu zehn Mrd. Euro, für Frankreich stehen bis zu 7,5 Mrd. Euro auf dem Spiel.
Gruß: Speculator
Diese Entscheidung der Minister vom November 2003 sei nicht mit EU-Recht vereinbar, urteilte das Gericht in Luxemburg. Die EU-Kommission hatte gegen den Ministerbeschluss geklagt.
Mit der Entscheidung der Finanzminister waren Sanktionen für die Defizitsünder Deutschland und Frankreich in weite Ferne gerückt. Damals hatten sich die Regierungen in Berlin und Paris verpflichtet, nach Jahren der Überschreitung die erlaubte Defizit-Grenze 2005 wieder einzuhalten. Sie liegt bei drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP).
Bei den ausgesetzten Strafverfahren drohen in letzter Konsequenz hohe Strafen. Für Deutschland sind dies bis zu zehn Mrd. Euro, für Frankreich stehen bis zu 7,5 Mrd. Euro auf dem Spiel.
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