anwaltsblatt.anwaltverein.de/...tscher_Insolvenzrechtstag.html
"Das vor zwei Jahren in Kraft getretene Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) bezeichnete Prager „insgesamt als Erfolg“. Dass der Eigenverwalter nicht nur insolvenzrechtlich firm sein muss, sondern auch einen Erfahrungsschatz insolvenzspezifischer Restrukturierungen vorweisen sollte, sei inzwischen eine anerkannte, gängige Praxis. Die Aufgabe der Gerichte sei es wiederum, die Eigenverwaltung in Missbrauchsfällen zu verwehren. Trotz des Paradigmenwechsels bei der Verwalterauswahl müsse die Unabhängigkeit des Verwalters stets gewahrt bleiben.
Den Gesetzentwurf zur Konzerninsolvenz begrüße der DAV, wenngleich es in einigen Punkten noch Nachbesserungsbedarf gebe, sagte Parger. Bei der Vorsatzanfechtung sehe er keinen dringenden Handlungsbedarf. Vielmehr erklärte Prager die Kritik am § 133 InsO damit, dass die Verteidigung gegen die Anfechtungsansprüche anscheinend nicht immer mit dem nötigen Sachverstand erfolge. Gleichzeitig ermahnte er aber auch Verwalter, die Ansprüche unberechtigt pauschal mit Textbausteinen geltend machten. Das schade dem Ansehen des Berufs."