§ 15a
Antragspflicht bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit
(1) Wird eine juristische Person zahlungsunfähig
oder
überschuldet,
haben die Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Abwickler
ohne schuldhaftes Zögern,
spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, einen Eröffnungsantrag zu stellen.
Das Gleiche gilt für die organschaftlichen Vertreter der zur Vertretung der Gesellschaft ermächtigten Gesellschafter oder die Abwickler bei einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit, bei der kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist; dies gilt nicht, wenn zu den persönlich haftenden Gesellschaftern eine andere Gesellschaft gehört, bei der ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist.
(2) Bei einer Gesellschaft im Sinne des Absatzes 1 Satz 2 gilt Absatz 1 sinngemäß, wenn die organschaftlichen Vertreter der zur Vertretung der Gesellschaft ermächtigten Gesellschafter ihrerseits Gesellschaften sind, bei denen kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, oder sich die Verbindung von Gesellschaften in dieser Art fortsetzt.
(3) Im Fall der Führungslosigkeit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist auch jeder Gesellschafter, im Fall der Führungslosigkeit einer Aktiengesellschaft oder einer Genossenschaft ist auch jedes Mitglied des Aufsichtsrats zur Stellung des Antrags verpflichtet, es sei denn, diese Person hat von der Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung oder der Führungslosigkeit keine Kenntnis.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2 oder Absatz 2 oder Absatz 3, einen Eröffnungsantrag nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig stellt.
(5) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 4 fahrlässig, ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
dejure.org/gesetze/InsO/15a.html
Jetzt müßte nur noch ermittelt werden, ob die Überschuldung nicht schon wesentlich früher als die Schutzschirm-Beantragung vorlag !
und die Bazi könnten ihrer gerechten Strafe zugeführt werden !
siehe Threadbeginn
und
Bericht Handelsblatt:
Welche Dax-Konzerne die höchsten Schulden haben
17.03.2011, 12:07 Uhr
Verschuldete Unternehmen trifft ein Steigen von Inflation und Zinsen am stärksten. Deshalb ist ein hoher Verschuldungsgrad gefährlich. Welche Großunternehmen die unrühmliche Rangliste anführen.
Platz 1
Den unrühmlichen Spitzenplatz erobert mit gewaltigem Vorsprung IVG Immobilien (im Bild der Londoner Gherkin-Tower, der einem von der IVG aufgelegten Fonds gehört). Der Verschuldungsgrad von 607 Prozent ist fast doppelt so hoch wie bei Pro Sieben Sat 1. Die Nettoschulden belaufen sich bei einem Eigenkapital von 898 Millionen Euro auf 5,447 Milliarden Euro.
www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/...mp;a=false#image