www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/bonn/ag_bonn/...hluss_20131114.html
Ein Mann für alles..Respekt!
"Diese ist nicht geeignet, das Ergebnis des ausführlichen und überzeugenden Gutachtens des Sachwalters in Frage zu stellen. Zum einen liegen dieser Liquidationsbewertung nicht die Erkenntnisse und die Anknüpfungstatsachen für eine Bewertung zugrunde, über die das als Sachverständiger gerichtlich bestellte Sachwalter, der umfassenden Einblick in die Geschäftsunterlagen der Schuldnerin genommen hat, verfügt und die dieser im Rahmen der über 2 Monate dauernden Begutachtung der Vermögenslage der Schuldnerin seiner Bewertung zugrundegelegt hat."