Wertverschiebung zugunsten der umtauschenden Gläubiger
Wenn man die obigen Werte ansetzt und die Wertsteigerung durch Forderungsverzichte hinzunimmt, ergibt sich Folgendes:
Wertverschiebung zugunsten der umtauschenden Gläubiger
Net Asset Value 31. März 2013 € 835 Mio.
Abschreibung 10. August 2013 ./. € 350 Mio.
Zwischensumme € 485 Mio.
Wegfall Hybridanleihe + € 400 Mio.
Umtausch Wandelanleihe + € 400 Mio.
Umtausch Syndiziertes Darlehen I + € 1.430 Mio.
Summe NAV € 2.715 Mio.
Nicht aufgenommen sind die zusätzlichen Barzahlungen und die insolvenzbedingten Restrukturierungsgewinne durch Quotenzahlungen auf Pensions-, Arbeitnehmer-, nicht wandlungswillige Gläubiger und sonstige Ansprüche. Sie dürften sich mit den Verfahrenskosten in etwa ausgleichen. Ebenfalls nicht berücksichtigt ist die zukünftige Ertragskraft der IVG, die vom Vorstand auf ein EBIT von mittelfristig deutlich über Euro 200 Mio. pro Jahr beziffert wurde und die wenigstens teilweise - soweit nicht auf den Immobilienbestand sondern etwa auf das Fondsgeschäft entfallend - werterhöhend wirken dürfte.
Für die Gläubiger des Syndizierten Darlehens I bedeutete die Annahme des Insolvenzplans dementsprechend, dass sie einen Liquidationswert eines lediglich zweifelhaft besicherten Darlehens von Euro 570-791 Mio. (40-55 Prozent) in einen Restrukturierungswert von Euro 2,172 Mio. (80 Prozent des Net Asset Value) wandeln würden. Die Gläubiger der Wandelanleihe wandelten einen Liquidationswert von Euro 106-277 Mio. (27-70 Prozent) in einen Restrukturierungswert von Euro 543 Mio. (20 Prozent des Net Asset Value). Selbst auf Basis der Nennwerte der Forderungen (Syndiziertes Darlehen I: Euro 1,430 Mio., Wandelanleihe: Euro 400 Mio.) ergäbe sich eine überaus ansehnliche Rendite. Diese würde für viele Gläubiger noch attraktiver, wenn man berücksichtigt, dass viele umzutauschenden Forderungen und Anleihen mit einem deutlichen Abschlag auf den Nennwert erworben wurden.
Rechnerisch erbracht werden soll dieser Wertzuwachs vor allem von den Aktionären, den Gläubigern der Hybridanleihe sowie den unbesicherten und nicht umtauschwilligen Gläubigern.
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