Markt hat sich anscheinend beruhigt bei 0,40%. Hab auch nochmal ins fallende Messer gegriffen denn:
(iii) Für die nachrangigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft aufgrund der
Hybridanleihe (ISIN:
DE000A0JQMH5) sind im niedergelegten Insolvenzplan
keine Regelungen vorgesehen, so dass diese mit Rechtskraft des
gerichtlichen Bestätigungsbeschlusses nach den Regelungen der
Insolvenzordnung als erlassen gelten.
Insolvenzplan ist nur vorgeprüft. Bis zum Beschluss kann immer noch Rechtsmittel eingelegt werden. Mal abwarten wie diese Anleihe sich entwickelt. Immerhin ist man Gläubiger.
(iv) Die allgemeine Planquote beträgt gemäß dem niedergelegten
Insolvenzplan 60%. Gesicherten Gläubigern und Gläubigern mit Sonderrechten
werden im niedergelegten Insolvenzplan erhöhte Planquoten als Gegenleistung
für die Aufgabe ihrer Sicherheiten und Sonderrechte angeboten. Die Höhe
dieser er-höhten Planquoten hängt insbesondere von dem Umfang der
Sicherungs- und Sonderrechte ab und liegt gemäß dem niedergelegten
Insolvenzplan zwischen 68% und 80%; für die Gläubiger der Wandelanleihe
beträgt diese erhöhte Planquote 68%.
60% könnten wohl drin sein? Welche Gläubiger gibt es denn sonst die 60% bekommen können?