"Massekredit" bedeutet doch soweit ich das verstehe eigentlich nur, dass der Insolvenzverwalter im laufenden Verfahren einen Kredit aufgenommen hat, damit der Geschäftsbetrieb und die Umstrukturierung bis zum Verlassen des Konkursverfahrens weiterlaufen kann. Denn auf die laufenden Mieteinnahmen kann die Holding ja aktuell nicht zugreifen, da der Cashpool mit den Tochtergesellschaften abgeschaltet ist. Wenn ivg abgewickelt werden sollte, dann bleiben bei den ganzen Immobilien natürlich Veräußerungserlöse, welche die Höhe des Massekredites übersteigen werden. Und da der Massekredt vorrangig bedient wird, besteht für den Kreditgeber entsprechend nur ein sehr überschaubares Ausfallkrisiko. Was aber die (Alt-)Aktionäre davon haben sollen, erschließt sich mir noch nicht so ganz?