Ich finde deine Hinweise sehr interessant.
JaneMi schreibt: ... Er ist nicht nur zukuenftig kein AR Mitglied mehr. Er hat auch seine kompletten Anwaltsmandate zu allen aktuellen Rechtsstreiten der ITN aufgegeben. Ferner haben auch seine Partneranwaelte alle Anwaltsmandate zu allen ITN Rechtsstreiten abgelegt ....
Da es einige Rechtsstreitigkeiten gibt, ist dass sehr wohl eine wichtige Info. Neue Anwälte mit der Angelegenheit zu beauftragen macht die Sache auch nicht billiger.
Gehen wir mal davon aus, dass diese Info stimmt.
An alle anderen hier im Forum: wie würdet ihr das interpretieren?
Meiner Meinung nach muss es ein schweres Zerwürfnis gegeben haben.
Dann muss sich ItN eine neue Anwaltskanzlei suchen.
Unter welchen Voraussetzungen könnte das einen Vorteil für die ItN haben?
Ab wann muss ein Kapitalschnitt oder eine Umwandlung z.B. in eine GmbH mitgeteilt werden?
Oder anders gefragt: wann wären diese Rechtsstreitigkeiten onehin hinfällig?
Ich bin übrigends auch auf der HV.
JaneMi schreibt: ... Er ist nicht nur zukuenftig kein AR Mitglied mehr. Er hat auch seine kompletten Anwaltsmandate zu allen aktuellen Rechtsstreiten der ITN aufgegeben. Ferner haben auch seine Partneranwaelte alle Anwaltsmandate zu allen ITN Rechtsstreiten abgelegt ....
Da es einige Rechtsstreitigkeiten gibt, ist dass sehr wohl eine wichtige Info. Neue Anwälte mit der Angelegenheit zu beauftragen macht die Sache auch nicht billiger.
Gehen wir mal davon aus, dass diese Info stimmt.
An alle anderen hier im Forum: wie würdet ihr das interpretieren?
Meiner Meinung nach muss es ein schweres Zerwürfnis gegeben haben.
Dann muss sich ItN eine neue Anwaltskanzlei suchen.
Unter welchen Voraussetzungen könnte das einen Vorteil für die ItN haben?
Ab wann muss ein Kapitalschnitt oder eine Umwandlung z.B. in eine GmbH mitgeteilt werden?
Oder anders gefragt: wann wären diese Rechtsstreitigkeiten onehin hinfällig?
Ich bin übrigends auch auf der HV.