Enron legt Plan vor
(Reuters) - Der zusammengebrochene US-Energiehändler Enron will den Konzern umstrukturieren und unter dem vorläufigen Namen "OpCo Energy Company" als Energie-Infrastruktur-Konzern tätig werden. Einen entsprechenden Plan legte das unter Gläubigerschutz stehende Unternehmen am Freitag einen Gläubiger-Komitee vor.
Die Gesellschaft, zu der Anlagen zur Energieerzeugung sowie Pipelines in Nord-, Süd- und Mittelamerika gehören, verfügt dem Plan zufolge über Vermögenswerte von 10,8 Milliarden Dollar. Im Jahr 2003 werde das Unternehmen voraussichtlich einen Gewinn vor Zinsen, Einkommenssteuern, Abschreibungen und Amortisation (Ebitda) von 1,3 Milliarden Dollar erzielen. Die Firma wolle sich auf die Geschäftsbereiche Energie-Infrastruktur, Transport, Vertrieb, Erzeugung von Strom und Förderung von Erdgas konzentrieren und hätte 12.000 Beschäftigte.
Die Gläubiger müssen dem Plan zustimmen, bevor er dem zuständigen US-Konkursgericht zur endgültigen Genehmigung vorgelegt wird. Eine Frist für die Dauer der Prüfung ist den Gläubigern nicht vorgeschrieben.
(Reuters) - Der zusammengebrochene US-Energiehändler Enron will den Konzern umstrukturieren und unter dem vorläufigen Namen "OpCo Energy Company" als Energie-Infrastruktur-Konzern tätig werden. Einen entsprechenden Plan legte das unter Gläubigerschutz stehende Unternehmen am Freitag einen Gläubiger-Komitee vor.
Die Gesellschaft, zu der Anlagen zur Energieerzeugung sowie Pipelines in Nord-, Süd- und Mittelamerika gehören, verfügt dem Plan zufolge über Vermögenswerte von 10,8 Milliarden Dollar. Im Jahr 2003 werde das Unternehmen voraussichtlich einen Gewinn vor Zinsen, Einkommenssteuern, Abschreibungen und Amortisation (Ebitda) von 1,3 Milliarden Dollar erzielen. Die Firma wolle sich auf die Geschäftsbereiche Energie-Infrastruktur, Transport, Vertrieb, Erzeugung von Strom und Förderung von Erdgas konzentrieren und hätte 12.000 Beschäftigte.
Die Gläubiger müssen dem Plan zustimmen, bevor er dem zuständigen US-Konkursgericht zur endgültigen Genehmigung vorgelegt wird. Eine Frist für die Dauer der Prüfung ist den Gläubigern nicht vorgeschrieben.