von Heise:
Die Aktionäre durften jubeln: "PC-Ware mit starkem Umsatzwachstum in 2000/2001", titelte der Spezialist für Software-Lizenzierungen in einer Ad-Hoc-Meldung vom 25. Juni dieses Jahres. Doch die Freude währte nicht lange, denn in Wirklichkeit hatte die PC-Ware Information Technologies AG einen Quartals-Verlust von 2,85 Millionen Euro eingefahren. Mit Formulierungen wie "starkes Umsatzwachstum" und "erfolgreiches Geschäftsjahr" habe der Vorstand in seiner Pflichtmitteilung Ende Juni versucht, den schlechten Geschäftsverlauf zu verschleiern, urteilte das Internet-Banking-Magazin Börse Online und vergab den Titel "Schrott-Ad-Hoc" des Monats.
eit gut einem Jahr trennt Börse Online in Sachen Ad-Hoc-Meldungen die Spreu vom Weizen und vergibt regelmäßig die Titel Schrott-Ad-Hoc und Top-Ad-Hoc des Monats. Natürlich sei die Versuchung groß, vor dem Quartalsabschluss noch schnell eine positive Meldung abzusetzen und mit den schlechten Nachrichten noch drei Wochen zu warten, erzählt Börse-Online-Redakteur Roland Lang. Das Verschweigen kursrelevanter Informationen aber kann teuer werden, denn nach Paragraph 15 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) muss der Emittent von Wertpapieren sämtliche Tatsachen, die den Aktienkurs erheblich beeinflussen können, als so genannte Ad-Hoc-Meldung veröffentlichen.
Obwohl Falschmeldungen strafrechtlich verfolgt werden können, habe sich in der Vergangenheit eine Grauzone breit gemacht, denn eine strenge Aufsicht fehle in Deutschland immer noch, erklärt Börsenspezialist Lang. Pflichtmitteilungen würden von den Unternehmen gerne als Werbemedium missbraucht. Die Tendenz gehe aber hin zur sachlichen und nüchternen Meldung, resümiert Lang nach einem Jahr zwischen Schrott und Top. (ku/c't)
Die Aktionäre durften jubeln: "PC-Ware mit starkem Umsatzwachstum in 2000/2001", titelte der Spezialist für Software-Lizenzierungen in einer Ad-Hoc-Meldung vom 25. Juni dieses Jahres. Doch die Freude währte nicht lange, denn in Wirklichkeit hatte die PC-Ware Information Technologies AG einen Quartals-Verlust von 2,85 Millionen Euro eingefahren. Mit Formulierungen wie "starkes Umsatzwachstum" und "erfolgreiches Geschäftsjahr" habe der Vorstand in seiner Pflichtmitteilung Ende Juni versucht, den schlechten Geschäftsverlauf zu verschleiern, urteilte das Internet-Banking-Magazin Börse Online und vergab den Titel "Schrott-Ad-Hoc" des Monats.
eit gut einem Jahr trennt Börse Online in Sachen Ad-Hoc-Meldungen die Spreu vom Weizen und vergibt regelmäßig die Titel Schrott-Ad-Hoc und Top-Ad-Hoc des Monats. Natürlich sei die Versuchung groß, vor dem Quartalsabschluss noch schnell eine positive Meldung abzusetzen und mit den schlechten Nachrichten noch drei Wochen zu warten, erzählt Börse-Online-Redakteur Roland Lang. Das Verschweigen kursrelevanter Informationen aber kann teuer werden, denn nach Paragraph 15 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) muss der Emittent von Wertpapieren sämtliche Tatsachen, die den Aktienkurs erheblich beeinflussen können, als so genannte Ad-Hoc-Meldung veröffentlichen.
Obwohl Falschmeldungen strafrechtlich verfolgt werden können, habe sich in der Vergangenheit eine Grauzone breit gemacht, denn eine strenge Aufsicht fehle in Deutschland immer noch, erklärt Börsenspezialist Lang. Pflichtmitteilungen würden von den Unternehmen gerne als Werbemedium missbraucht. Die Tendenz gehe aber hin zur sachlichen und nüchternen Meldung, resümiert Lang nach einem Jahr zwischen Schrott und Top. (ku/c't)