seit der 2. Novelle des KredWesGes ist die Einrichtung und Verwaltung von Investment- oder Aktien-Clubs ab 50 Mitglieder oder mehr als € 500.000,- mit Auflagen belegt. Pauschale Kostenumlagen sind untersagt. - Auch sogen. Fachanwälte kennen sich in dem Thema nur wenig aus. - habe das erfahren dürfen. Hier bitte Erfahrungsaustausch für interessierte und betroffene.