Investieren wie die Insider!

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jgfreeman:

Investieren wie die Insider!

 
21.09.04 07:43
Mal ein bisschen Werbung für folgendes: ;-)

"20. September 2004 Wenn Manager Aktien des Unternehmens kaufen, für das sie tätig sind, erzielen sie oft überdurchschnittliche Renditen. Auch wenn Außenstehende von der Transaktion des Unternehmensinsiders erst nachträglich erfahren, lohnt es sich für sie oft, noch auf den Zug aufzuspringen.


Das zeigt die erste Studie, die zu sogenannten Directors' Dealings in Deutschland, Italien und Holland erstellt wurde. „Wenn Manager Aktien des eigenen Unternehmens kaufen, ist das ein wichtiges Signal", sagt Bernd Meyer, Europa-Stratege der Deutschen Bank und Autor der Studie. „Denn durch ihren Aktienkauf zeigen die Manager, daß sie von einem Kursanstieg ihrer Aktie überzeugt sind." Und oft haben die Insider eine gute Nase (siehe Graphik).

Neue EU-Richtlinie soll mehr Transparenz bringen

Unternehmensinsidern ist es grundsätzlich verboten, mit Aktien ihres Unternehmens zu handeln, wenn Ausgangspunkt für die Transaktion bisher nicht veröffentlichte Informationen sind. Ein generelles Handelsverbot gibt es für Beschäftigte eines Unternehmens aber nicht. Denn Gründer oder Manager, deren Antrieb durch die Bezahlung mit eigenen Aktien gefördert werden soll, will der Gesetzgeber nicht über Gebühr in ihrer Freiheit einschränken. Allerdings müssen in Deutschland Vorstände, Aufsichtsräte und deren Angehörige seit Juli 2002 melden, wenn sie Aktien des eigenen Unternehmens gekauft oder verkauft haben.

Die entsprechende EU-Richtlinie müssen alle Mitgliedstaaten bis zum 12. Oktober 2004 umgesetzt haben. Die Richtlinie sieht vor, daß alle Transaktionen von Unternehmensinsidern spätestens nach fünf Tagen der nationalen Aufsichtsbehörde gemeldet werden müssen. Mit der Meldepflicht sollen Transaktionen erfaßt werden, die von öffentlich verfügbaren Informationen ausgelöst wurden.

Bafin veröffentlicht hierzulande die Insider-Transaktionen

In Deutschland veröffentlicht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (www.bafin.de) die Transaktionen von Unternehmensinsidern. Rund 700 Käufe und 700 Verkäufe hat Meyer in der Periode zwischen Juli 2002 und März 2004 als relevant eingestuft und in seine Studie einbezogen. Dabei legte er Wert darauf, daß die Transaktion einen nennenswerten Umfang hat.

Zudem sollten Personen dahinterstehen, die sich über ihre Entlohnung hinaus in stärkere Abhängigkeit zu dem Unternehmen begeben. "Wichtig ist, daß es sich um eine bewußte Kaufentscheidung des Managements handelt", erklärt Meyer. Wer Dividendenzahlungen wieder in Aktien anlege oder Optionen ausübe, sende ein weniger starkes Signal als jemand, der Aktien in großem Stil kauft.

Überrendite von drei bis fünf Prozent

Meyer hat für alle 700 Käufe und 700 Verkäufe die Rendite errechnet, die Anleger erzielten, wenn sie die Transaktion des Unternehmensinsiders nachahmten. „Wer an dem Tag, an dem die Bafin den Aktienkauf eines Unternehmensinsiders bekanntgibt, die entsprechenden Aktien ebenfalls gekauft hat, erzielte auf Sicht von drei Monaten im Schnitt eine Überrendite von drei bis fünf Prozent", nennt Meyer ein zentrales Ergebnis seiner Studie.

Als Vergleichsmaßstab hat Meyer zwei Portfolien gewählt, eines mit Aktien der gleichen Risikoklasse (Beta), ein anderes mit Aktien von Unternehmen der gleichen Größe. Ausreißer, die das zentrale Ergebnis der Studie stark verzerrt hätten, habe es nicht gegeben. „In deutlich mehr als 50 Prozent der Fälle ließen sich mit einer Nachahmerstrategie Überrenditen erzielen", sagt Meyer.

Weniger deutlich lassen sich Überrenditen nachweisen, wenn Anleger verkaufen, wenn Unternehmensinsider zuvor verkauft haben. Dafür hat Meyer die Erklärung, daß Aktienverkäufe von Unternehmensinsidern nicht unbedingt deshalb erfolgen müssen, weil der Manager oder Gründer sein Unternehmen vor Kursverlusten sieht. Vielmehr liege es nahe, daß er sich von Aktienpaketen trenne, um liquider zu sein oder um sein Portfolio zu diversifizieren.

Noch gibt es keine europäische Datenbank

Auch für Italien und Holland kann Meyer Überrenditen nachweisen, wenn die Unternehmeninsider nachgeahmt werden. Allerdings ist ein europaweites Beobachten der Daten schwierig. „Trotz EU-Richtlinie sind wir weit entfernt von einer europäischen Datenbank", stellt Meyer fest. Weder Form noch Weg für die Veröffentlichung der meldepflichtigen Transaktionen habe die EU vorgeschrieben. Dies führt dazu, daß Meyer für die Nutzung der schwedischen Internetseite ein "schwedisches Vokabular" in seiner Studie aufführt.

In Dänemark veröffentlicht die Aufsichtsbehörde die ihr gemeldeten Transaktionen nicht, in Italien müssen Anleger dafür kräftig zahlen. „Es wird weiterhin so sein, daß sich die Anleger mit einer Vielfalt von Veröffentlichungsformen und -wegen in den einzelnen Mitgliedstaaten werden abfinden müssen", lautet Meyers Fazit. „Hier hätte die EU weiter gehen und eine standardisierte Form der Meldepflicht verlangen sollen."


Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 21.09.2004, Nr. 220 / Seite 21
Bildmaterial: F.A.Z."

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Grüße,
JG

 
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