Interview - Infomatec-Urteil rechtsirrig und viel zu milde
05.12.2003 - Ein Interview mit Rechtsanwalt Klaus Rotter von Rotter Rechtsanwälte zum Urteil des Landgerichtes Augsburg gegen Gerd Harlos, dem ehemaligen Infomatec-Vorstand.
4investors: Im Prozess gegen Gerd Harlos um den Infomatec-Skandal hat das Landgericht Augsburg ein Urteil gefällt. Wie kommentieren Sie die Bewährungs-Strafe gegen Harlos?
Rotter: Unserer Ansicht nach ist das Strafurteil viel zu milde ausgefallen. Bei der Strafzumessung blieb der Schaden, den Harlos gegenüber Anlegern durch die verurteilten Insider-Taten verursacht hat, völlig unberücksichtigt. Hier erfolgte bis heute keine Wiedergutmachung gegenüber Anlegern, noch ein Fünkchen Reue. Laut Gericht waren die Taten gegenüber Anlegern auch nicht Gegenstand der Verurteilung. Dies ist unserer Ansicht nach falsch, da den Anlegern, die auf Grund dieser kursrelevanten, nicht-öffentlich bekannten Taten des Herrn Harlos Infomatec-Aktien erwarben bzw. bereits erworbene Aktien nicht verkaufen konnten, ein Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung gemäß §826 des BGB zusteht. Auch der Verfall der beschlagnahmten Vermögenswerte zugunsten der Staatskasse ist unserer Meinung nach rechtsirrig. Das Gesetzt sieht den Opferschutz explizit als vorrangig an.
4investors: Wie hoch ist der Schaden, den Anleger erlitten haben? Allein Harlos soll aufgrund von Insider-Transaktionen 15 Mio. Euro verdient haben.
Rotter: Die Staatsanwaltschaft schätzt in Ihrer Anklageschrift den Schaden, den geschädigte Aktionäre auf Grund sämtlicher angeklagter Taten von Harlos und Häfele erlitten haben, entsprechend der damaligen Kapitalisierung der Infomatec-Aktien im Fremdstreubesitz auf ca. 250 Mio. Euro.
4investors: Was halten Sie von dem Deal mit der Staatsanwaltschaft, dass die Anklage wegen Kurs- und Kapitalanlagebetrug im Gegenzug für das Insiderhandels-Geständnis fallen gelassen wurden?
Rotter: Staatsanwaltschaft und Verteidigung bezeichneten diesen «Deal» als vertretbar, fair und gerecht. Wir sehen dies völlig anders. Uns erscheint hier eine weitere Aufklärung eher als nicht gewollt, um den zeit- und kostenaufwendigen Fall möglichst schnell zum Abschluss zu bringen.
4investors: Wie wirkt sich dieses Urteil auf Zivilprozesse in Sachen Infomatec aus?
Rotter: Nach deutschem Recht sind Zivil- und Strafprozess grundsätzlich getrennt zu sehen. Nichtsdestotrotz ergeben sich aus dem Geständnis des Angeklagten Harlos beweiskräftige Tatsachen, die für die bereits rechtshängigen Zivilprozesse geschädigter Infomatec-Aktionäre als positiv zu werten sind.
4investors: Was müssen Anleger beweisen können, um Schadenersatz einzuklagen?
Rotter: Neben der objektiven Fehlerhaftigkeit der Meldung und dem darauf bezogenen Vorsatz der Vorstände auch die Ursächlichkeit Ihrer Kaufentscheidung auf Grund dieser falschen Meldung bzw. den darauf beruhenden Medien-Berichterstattungen und Analysen der Fachexperten.
05.12.2003 - Ein Interview mit Rechtsanwalt Klaus Rotter von Rotter Rechtsanwälte zum Urteil des Landgerichtes Augsburg gegen Gerd Harlos, dem ehemaligen Infomatec-Vorstand.
4investors: Im Prozess gegen Gerd Harlos um den Infomatec-Skandal hat das Landgericht Augsburg ein Urteil gefällt. Wie kommentieren Sie die Bewährungs-Strafe gegen Harlos?
Rotter: Unserer Ansicht nach ist das Strafurteil viel zu milde ausgefallen. Bei der Strafzumessung blieb der Schaden, den Harlos gegenüber Anlegern durch die verurteilten Insider-Taten verursacht hat, völlig unberücksichtigt. Hier erfolgte bis heute keine Wiedergutmachung gegenüber Anlegern, noch ein Fünkchen Reue. Laut Gericht waren die Taten gegenüber Anlegern auch nicht Gegenstand der Verurteilung. Dies ist unserer Ansicht nach falsch, da den Anlegern, die auf Grund dieser kursrelevanten, nicht-öffentlich bekannten Taten des Herrn Harlos Infomatec-Aktien erwarben bzw. bereits erworbene Aktien nicht verkaufen konnten, ein Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung gemäß §826 des BGB zusteht. Auch der Verfall der beschlagnahmten Vermögenswerte zugunsten der Staatskasse ist unserer Meinung nach rechtsirrig. Das Gesetzt sieht den Opferschutz explizit als vorrangig an.
4investors: Wie hoch ist der Schaden, den Anleger erlitten haben? Allein Harlos soll aufgrund von Insider-Transaktionen 15 Mio. Euro verdient haben.
Rotter: Die Staatsanwaltschaft schätzt in Ihrer Anklageschrift den Schaden, den geschädigte Aktionäre auf Grund sämtlicher angeklagter Taten von Harlos und Häfele erlitten haben, entsprechend der damaligen Kapitalisierung der Infomatec-Aktien im Fremdstreubesitz auf ca. 250 Mio. Euro.
4investors: Was halten Sie von dem Deal mit der Staatsanwaltschaft, dass die Anklage wegen Kurs- und Kapitalanlagebetrug im Gegenzug für das Insiderhandels-Geständnis fallen gelassen wurden?
Rotter: Staatsanwaltschaft und Verteidigung bezeichneten diesen «Deal» als vertretbar, fair und gerecht. Wir sehen dies völlig anders. Uns erscheint hier eine weitere Aufklärung eher als nicht gewollt, um den zeit- und kostenaufwendigen Fall möglichst schnell zum Abschluss zu bringen.
4investors: Wie wirkt sich dieses Urteil auf Zivilprozesse in Sachen Infomatec aus?
Rotter: Nach deutschem Recht sind Zivil- und Strafprozess grundsätzlich getrennt zu sehen. Nichtsdestotrotz ergeben sich aus dem Geständnis des Angeklagten Harlos beweiskräftige Tatsachen, die für die bereits rechtshängigen Zivilprozesse geschädigter Infomatec-Aktionäre als positiv zu werten sind.
4investors: Was müssen Anleger beweisen können, um Schadenersatz einzuklagen?
Rotter: Neben der objektiven Fehlerhaftigkeit der Meldung und dem darauf bezogenen Vorsatz der Vorstände auch die Ursächlichkeit Ihrer Kaufentscheidung auf Grund dieser falschen Meldung bzw. den darauf beruhenden Medien-Berichterstattungen und Analysen der Fachexperten.