auf die Frage : kann ich bei einem erteilten Einkommensteuerbescheid 1999 (vermerk -vorläufig-) noch im Nachhinein fehlerhafte Angaben zu Aktiengeschäften korrigieren ?
ich sagte ja
mein Gegenüber hatte beim Finanzamt die Auskunft bekommen : durch Selbstanzeige
machbar aber bei festgestellten Verlusten keine Anerkennung,es wäre ja dann zum Vorteil des Steuerzahlenden.
Was meint Ihr oder weiß einer die korrekte Antwort?
ich sagte ja
mein Gegenüber hatte beim Finanzamt die Auskunft bekommen : durch Selbstanzeige
machbar aber bei festgestellten Verlusten keine Anerkennung,es wäre ja dann zum Vorteil des Steuerzahlenden.
Was meint Ihr oder weiß einer die korrekte Antwort?