interressante steuerlliche Frage

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hasenhaarsch.:

interressante steuerlliche Frage

 
18.03.02 10:21
auf die Frage :  kann ich bei einem erteilten Einkommensteuerbescheid 1999 (vermerk -vorläufig-) noch im Nachhinein fehlerhafte Angaben zu Aktiengeschäften korrigieren ?    
ich sagte ja
mein Gegenüber hatte beim Finanzamt die Auskunft bekommen : durch Selbstanzeige
machbar  aber bei festgestellten Verlusten keine Anerkennung,es wäre ja dann zum Vorteil des Steuerzahlenden.
Was meint Ihr oder weiß einer die korrekte Antwort?
hasenhaarsch.:

up, o.T.

 
18.03.02 20:46
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