Börsen-Zeitung, 1.12.2001
Am 28. November 2001 war in dem amtlichen Verkündigungs-Organ Bundesanzeiger nachzulesen, dass die Windhoff AG in Rheine einem Jahresverlust 2001 entgegensieht, der die Hälfte des Grundkapitals übersteigt. Das stand im Bundesanzeiger, weil der Vorstand nach § 92 AktG einen Verlust anzeigen und eine ao. HV einberufen musste. Die Nachricht war neu, sie war vorher nicht öffentlich. Eigentlich wäre am Erscheinungstag der HV-Tagesordnung eine Ad-hoc-Meldung fällig gewesen. Doch der Windhoff-Vorstand scheint der Ansicht zu sein, dass der Bundesanzeiger öffentlich nicht zugängig ist, dass eine Tatsache, die zur Insider-Tatsache werden kann, mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger nicht die vom Wertpapierhandelsgesetz geforderte Öffentlichkeit erreicht. Mutmaßlich deshalb hat er sich am 30. November dazu entschlossen, dies mit fast identischem Text per Ad-hoc nachzuholen. Das kam mindestens zwei Tage zu spät. Kursrelevant war die Tatsache auch, denn am 30.11. stürzte der Kurs um 25 % ab. Daran lassen sich delikate Frage knüpfen: Warum hat der Vorstand eine ihm nachweislich seit Tagen bekannte kursrelevante Tatsache zurückgehalten? Sind die einschlägigen Leser des Bundesanzeigers zu Insidern geworden?
rd
Am 28. November 2001 war in dem amtlichen Verkündigungs-Organ Bundesanzeiger nachzulesen, dass die Windhoff AG in Rheine einem Jahresverlust 2001 entgegensieht, der die Hälfte des Grundkapitals übersteigt. Das stand im Bundesanzeiger, weil der Vorstand nach § 92 AktG einen Verlust anzeigen und eine ao. HV einberufen musste. Die Nachricht war neu, sie war vorher nicht öffentlich. Eigentlich wäre am Erscheinungstag der HV-Tagesordnung eine Ad-hoc-Meldung fällig gewesen. Doch der Windhoff-Vorstand scheint der Ansicht zu sein, dass der Bundesanzeiger öffentlich nicht zugängig ist, dass eine Tatsache, die zur Insider-Tatsache werden kann, mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger nicht die vom Wertpapierhandelsgesetz geforderte Öffentlichkeit erreicht. Mutmaßlich deshalb hat er sich am 30. November dazu entschlossen, dies mit fast identischem Text per Ad-hoc nachzuholen. Das kam mindestens zwei Tage zu spät. Kursrelevant war die Tatsache auch, denn am 30.11. stürzte der Kurs um 25 % ab. Daran lassen sich delikate Frage knüpfen: Warum hat der Vorstand eine ihm nachweislich seit Tagen bekannte kursrelevante Tatsache zurückgehalten? Sind die einschlägigen Leser des Bundesanzeigers zu Insidern geworden?
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