Umzug in den Entry Standard?
Um zukünftig handelbar zu bleiben, vollziehen einige Unternehmen den Wechsel in den stärker regulierten Entry Standard. Alle neuen Emittenten dieses Segments sind künftig verpflichtet, neben dem Jahresabschluss auch einen Halbjahresbericht mit Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung zu publizieren. Darüber hinaus sind eine zweijährige Existenz der Gesellschaft, ein Grundkapital in Höhe von 750.000 Euro, ein Nennwert von einem Euro je Aktie sowie ein gültiger Wertpapierprospekt die Mindestvoraussetzungen. Die Deutsche Börse führt in einer aktuellen Tabelle sämtliche Emittenten, die einen entsprechenden Wechselantrag entweder noch nicht gestellt und/oder die Zulassungsvoraussetzungen noch nicht erfüllt haben:
Alternativoptionen
Weiterhin haben Unternehmen auch in Zukunft die Option, ein Zweitlisting bei der Deutschen Börse zu beantragen, um den Handel ihrer Aktien auch über Frankfurt und Xetra anbieten zu können. Voraussetzung hierfür ist jedoch ein Erstlisting an einem in- oder ausländischen, von der Deutschen Börse anerkannten Handelsplatz, der nicht zum Freiverkehr gehört. Zu letzterem zählen beispielsweise die Regionalbörsen in Stuttgart oder Berlin. Nicht wenige Experten gehen davon aus, dass viele “Schmuddelfirmen” genau hier künftig ihr Dasein fristen werden. Es ist allerdings damit zu rechnen, dass Deutschlands Regionalbörsen ebenfalls schärfe Bedindungen für Listings aufsetzen und zweifelhaften Emittenten einen Riegel vorschieben werden.
www.sharedeals.de/2012/10/05/...elisting-kandidaten/#more-8706DE000A0STYL7 Injex Pharma AG Inhaber-Aktien o.N. Aktien / Aktien vert. Zertifikate nein
www.boerse-frankfurt.de/arcmsdownload/...pdf/Aktien_121001.pdfDie alternative, z.B. der „ direkte“ Wechsel in den General Standard wird nirgends näher beschrieben. Hat man hier (schon wieder einmal) ein Alleinstellungsmerkmal?
Abgesehen davon, dass der General Standard im Gegensatz zu dem börsenregulierten Entry Standard gesetzlich geregelt wird, gibt es eine Reihe von weiteren höheren Transparenzanforderungen die dieses Börsensegment erfordert[4]:
·§Jahresberichte müssen spätestens 4 Monate nach Ultimo veröffentlicht werden (6 Monatsfrist beim Entry Standard)
·§Halbjahresberichte müssen spätestens 2 Monate nach Ultimo veröffentlicht werden (3 Monatsfrist beim Entry Standard)
·§Zum 1. und 3. Quartal müssen Zwischenmitteilungen abgegeben werden
·§Ad-hoc-Publizitätspflicht (WpHG)
·§Offenlegungen von Directors Dealings (WpHG)
·§Mitteilung zu Meldeschwellen (WpHG)
·§Pflichtangebot bei Kontrollwechsel
·§Entry Standard=5.000 EUR/Jahr; General Standard=7.500 EUR/Jahr
Ebenfalls gibt es bereits höhere Zulassungsanforderungen:
·§Mindestens 25 % der Aktien müssen im Streubesitz sein
·§Das Unternehmen muss seit mindestens 3 Jahren bestehen
·§Es besteht eine generelle Prospektpflicht
Während bei der Zulassung zum Open Market und Entry Standard ein Skontroführer benannt werden muss, wird dieser im bei der Zulassung zum General- und Prime Standard automatisch von der Börse bestimmt.
de.wikipedia.org/wiki/General_StandardNa da hat man sich ja etwas vorgenommen.
Dann ist Schluß mit der „Vernebelungstaktik! Wäre sehr zu begrüßen.
Ich freue mich über die Entscheidung direkt in den General Standard zu wechseln.
Dies dürfte von der Anlegerschaft äußerst positiv aufgenommen werden.
www.injex.de/investor-kalender