Beim Münchner Chiphersteller Infineon verdichtet sich der Verdacht, dass Anleger im großen Stil Insiderwissen genutzt haben, um Verluste zu minimieren.
Hamburg - Am 20. Juni vergangenen Jahres hatten Infineon-Chef Ulrich Schumacher und seine Kollegen im Rahmen einer Gewinnwarnung mitgeteilt, dass der Konzern im dritten Geschäftsquartal voraussichtlich rund 600 Millionen Euro Verlust erwirtschaften werde. Danach fiel das Papier erstmals unter den Emissionskurs von 35 Euro.
Infineon war aber bereits am Vortag gegen den allgemeinen Markttrend an der Börse abgestürzt. Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel hat nun ein offizielles Prüfverfahren eingeleitet und will anhand von Kontoauszügen und Bankunterlagen klären, ob und in welchem Umfang Infineon-Investoren vor der Bekanntgabe der Ad-hoc-Mitteilung verbotene Insider-Geschäfte getätigt haben. Die Aktionärsschützer prüfen zudem, ob die Infineon-Manager die Gewinnwarnung womöglich zu spät veröffentlichten und damit gegen Publizitätsvorschriften verstießen.
Eine Konzernsprecherin weist den Vorwürf zurück. "Unser Ergebnis lag damals im Rahmen der Analystenschätzungen", so Schumachers Mitarbeiterin, "deshalb gab es keinen Grund für eine Ad-hoc-Meldung." Auch lägen dem Konzern bislang keine Hinweise vor, dass Infineon-Angestellte an Insider-Verstößen beteiligt gewesen sind.
URL: www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,185242,00.html
Hamburg - Am 20. Juni vergangenen Jahres hatten Infineon-Chef Ulrich Schumacher und seine Kollegen im Rahmen einer Gewinnwarnung mitgeteilt, dass der Konzern im dritten Geschäftsquartal voraussichtlich rund 600 Millionen Euro Verlust erwirtschaften werde. Danach fiel das Papier erstmals unter den Emissionskurs von 35 Euro.
Infineon war aber bereits am Vortag gegen den allgemeinen Markttrend an der Börse abgestürzt. Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel hat nun ein offizielles Prüfverfahren eingeleitet und will anhand von Kontoauszügen und Bankunterlagen klären, ob und in welchem Umfang Infineon-Investoren vor der Bekanntgabe der Ad-hoc-Mitteilung verbotene Insider-Geschäfte getätigt haben. Die Aktionärsschützer prüfen zudem, ob die Infineon-Manager die Gewinnwarnung womöglich zu spät veröffentlichten und damit gegen Publizitätsvorschriften verstießen.
Eine Konzernsprecherin weist den Vorwürf zurück. "Unser Ergebnis lag damals im Rahmen der Analystenschätzungen", so Schumachers Mitarbeiterin, "deshalb gab es keinen Grund für eine Ad-hoc-Meldung." Auch lägen dem Konzern bislang keine Hinweise vor, dass Infineon-Angestellte an Insider-Verstößen beteiligt gewesen sind.
URL: www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,185242,00.html