Hi,
also ich habe vor kurzem ein Grundstück erworben.
Beim Notar wúrde mit den Vertragspartnern am 30.10.2001 ein Vertrag geschlossen, der besagt, daß der Kaufpreis am 15.11.2001 zu zahlen ist.
Dies habe ich auch eingehalten. Nun kommt am 29.11.2001 ein Schreiben meines Notars mit der Bitte um Kenntnisnahme, daß die Eintragung am 29.11.2001 von ihm beantragt wurde und das bis zur Eintragung im Grundbuch noch "erhebliche Zeit" vergehen kann (wortwörtlich!).
Frage: Ab wann bin ich denn nun Eigentümer, bzw. Besitzer des Grundstückes?
Ich habe ja auch Rechte und Pflichten, z. B. bei Schnee/Eis den Gehsteig frei zu machen etc.
Meiner Meinung nach bin ich ab dem 15.11.2001, also dem Tag der Zahlung lt. Kaufvertrag BESITZER des Grundstücks schon mit allen Rechten und Pflichten!
Ab Eintragung im Grundbuch bin ich dann erst EIGENTÜMER des Grundstücks!
Ist das so richtig?
Ein paar Zeilen zur Info wären nett!
Schönes WE! (Ich bin in HH am arbeiten! :-()
Gruß,
Boersiator
also ich habe vor kurzem ein Grundstück erworben.
Beim Notar wúrde mit den Vertragspartnern am 30.10.2001 ein Vertrag geschlossen, der besagt, daß der Kaufpreis am 15.11.2001 zu zahlen ist.
Dies habe ich auch eingehalten. Nun kommt am 29.11.2001 ein Schreiben meines Notars mit der Bitte um Kenntnisnahme, daß die Eintragung am 29.11.2001 von ihm beantragt wurde und das bis zur Eintragung im Grundbuch noch "erhebliche Zeit" vergehen kann (wortwörtlich!).
Frage: Ab wann bin ich denn nun Eigentümer, bzw. Besitzer des Grundstückes?
Ich habe ja auch Rechte und Pflichten, z. B. bei Schnee/Eis den Gehsteig frei zu machen etc.
Meiner Meinung nach bin ich ab dem 15.11.2001, also dem Tag der Zahlung lt. Kaufvertrag BESITZER des Grundstücks schon mit allen Rechten und Pflichten!
Ab Eintragung im Grundbuch bin ich dann erst EIGENTÜMER des Grundstücks!
Ist das so richtig?
Ein paar Zeilen zur Info wären nett!
Schönes WE! (Ich bin in HH am arbeiten! :-()
Gruß,
Boersiator