Ich benötige Eure Hilfe......

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gismicki:

Ich benötige Eure Hilfe......

 
07.09.01 18:40
Ich habe da ein Problem und zwar geht es um folgendes:
Ich war im Urlaub und hatte einen Dachkoffer gemietet und hatte jetzt einen kleinen Unfall mit dem Dachkoffer....Dachkoffer ist nicht meht nutzbar.
Bin ich in irgendeiner Form mit diesem Dachkoffer versichert?
Ich habe zusätzlich noch eine Reisegepäckver. / Reisehaftpflichtvers. / Reiseunfallvers.
Kommt irgendeine Versicherung dafür auf?????
Für eine schnelle Antwort wäre ich Euch sehr dankbar.

Viele Grüße
gismicki
juliusamadeus:

keine Hilfe aber

 
07.09.01 19:02
suche doch mal Hilfe bei Stichwort: Versicherungen-Online-Hilfe über Suchmaschine z.B. www.google.de
Wenn Du dann eine gute Adresse gefunden hast, kannst Du uns ja berichten.
gismicki:

leider bin ich im Internet nicht fündig geworden..

 
07.09.01 19:35
es gibt leider nur Diskussionsforen auf denen man auch keinerlei Antworten bekommt und nun dachte ich mir, dass ich hier bei den Arivanern schon eher mal einen Rat bekommen könnte, da es in der Zukunft schon häufiger gute Hilfe in solchen Fällen gab.

Bis dato bin ich mit noch keiner Suchmaschine so wirklich fündig geworden.
Trotzdem danke!
Happy End:

Kfz-Haftpflicht

 
09.09.01 01:11
Die einzige Versicherung, bei der meiner Meinung nach u.U. eine Erstattung möglich wäre, ist die Kfz-Haftpflichtverischerung. Von dieser Versicherung werden im Schadensfall erbracht: Schadensersatz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Die Kasko-Versicherung deckt Schäden am eigenen Auto ab.
Der Schaden am Dachkoffer ist jedoch ein Schaden an einem Dritteigentum, da Du ihn "nur" gemietet hattest.

Zur Info:
Als Anhang zu den AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung) findest Du die "Liste der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile".
Diese Liste kann sich von Gesellschaft zu Gesellschaft unterscheiden. Daher können hier nur grundsätzliche Hinweise.

Die Liste unterscheidet folgende Gruppen:  

Ohne Beitragszuschlag mitversichert
Gegen Beitragszuschlag versicherbar
Nicht versicherbar
Nur gegen Zuschlag sind in der Regel versichert:
Tempomat, Beschriftung, Dachkoffer, 1 Radio,
1 Tonbandgerät, 1 Plattenspieler, 1 Cassettenrecorder,
Spezial-Auspuffanlage, nicht serienmäßige Zusatzinstrumente.

Diese Aufzählung ist beispielhaft und daher unvollständig.

Wenn der Neuwert aller gegen Zuschlag zu versichernden Teile unter 2000 DM (einzelne Gesellschaften 3000 DM) bleibt, wird auf die Berechnung des Zuschlags verzichtet.

In der Regel sind nicht versicherbar:
Atlanten und Kartenmatrial, Decken, Cassetten, CDs, Ersatzteile, Fotoausrüstung, Garagentüröffner, Magnetschilder, Mobiltelefone, Staubsauger, Tonbänder.

Das ganze betrifft aber nur Gegenstände in Deinem Eigentum.

(Reise-)Unfallversicherung:
Deckt Personenschäden ab (wie Unfall-Versicherung), keine Sachschäden.

Gruß
Happy End





ROPL:

Haftpflicht

 
09.09.01 07:11
Hi,

bin zwar nicht vom Fach, aber in Deinem Fall, sollte Deine Privathaftpflicht eintreten. Da du einen Schaden gegenüber einem dritten Verursacht hast. Wenn ich Dir was leihe und Du lässt es Fallen (nur mal so wegen dem Festmachen) dann tritt Deine Privathaftpflicht dafür ein.

Gruss ROPL
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