Da ich die Überlegung recht interessant finde, habe ich mir eben mal das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Frankreich! durchgelesen. Übrigens gilt die 0%-Abgeltungssteuer-Regelung auf Kursgewinne nicht nur in Belgien, sondern auch in Frankreich, Litauen, Schweiz, Griechendland, Portugal, Tschechien, Luxemburg sowie Malta - überall 0% Abgeltungssteuer jedoch unterschiedliche Regelungen in Bezug auf die Zinserträge sowie auf Dividenden.
Für jedes Land muss man hierzu im jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen der beiden Ländern die Details nachlesen (www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/...tenbezogene_info.html -> siehe Auflistung unten).
Die persönliche Besteuerung erfolgt für DE-FR nach DBA für den Anleger im Lande seines Wohnsitzes. Demnach muss man im Vertragsstaat über eine ständige Wohnstätte verfügen, um als dort ansässig zu gelten (Stichwort Lebensmittelpunkt). Sollte man in beiden Ländern einen Wohnsitz haben und nicht ganz eindeutig geklärt werden kann, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat, so ist man in dem Staat ansässig, in dem man seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bei den Details gilt es ebenfalls aufzupassen, da die Inanspruchnahme diverser steuerlicher Regelungen eine Mindestdauer der Ansässigkeit voraussetzt!