Hinzu kommt, dass bei einer Verkürzung der Zinsbindungsfristen, ein größerer Teil der eigenen Einlagen eingesetzt werden kann, da jetzt eher eine Fristenkongruenz zwischen den Einlagen und den hinausgereichten eigenen Baukrediten besteht - und damit ist man weniger auf die Vermittlung von Fremdkrediten angewiesen.