Ähnlich wie von den direkt Betroffenen kommen warnende Stimmen auch aus der Wissenschaft. Klaus Fleischer, Professor an der Uni München, sorgt sich um den "Vertrauensverlust nach einer Zwangsenteignung".
Entschieden wird die Frage der Enteignung letztlich in der Politik. Der finanzpolitische Sprecher der Union, Otto Bernhardt, sagte dem Handelsblatt: "Für mich kann es eine Enteignung nur dann geben, wenn keine andere Möglichkeit besteht." Den Aktionären müsse in jedem Fall der Rechtsweg offenstehen - ein Vorgehen, das nach Ansicht seines Parteikollegen Michael Meister rege genutzt werden dürfte. "Ein Enteignungsgesetz birgt ein hohes Klagerisiko. Der Bund muss nachweisen können, dass keine alternativen Lösungen möglich waren, wenn er sich über ein solches extremes Instrument die Mehrheit an der HRE beschaffen will", stellte der CDU-Fraktionsvize im Handelsblatt fest. "Wenn das nicht wasserdicht begründet ist, droht das Gesetz vor dem Verfassungsgericht nachträglich zu scheitern."
Die HRE hat von Bund und Finanzindustrie bereits 92 Mrd. Euro Garantien und Kredite erhalten. Doch auch damit ist die angeschlagene Bank nicht überlebensfähig. Ihr Hauptproblem ist die Refinanzierung ihrer gewaltigen Staatsfinanzierungsportfolios. Auf dem freien Markt kann sich die Bank das notwendige Geld wegen des massiven Vertrauensverlusts noch immer nicht besorgen. Ziel der Regierung ist es deswegen, möglichst schnell eine fast vollständige Verstaatlichung der angeschlagenen Bank zu erreichen.
Im Umfeld der Hypo Real Estate wird nun damit gerechnet, dass sich die Entscheidung über die Zukunft der Bank noch hinzieht. "Da stehen jetzt wichtige Grundsatzentscheidungen an."
Das Gesetz
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück plant Folgendes: Enteignungen sind zulässig, wenn so die Stabilität des Finanzmarktes gesichert wird. Sie sollen bis zum 31. Dezember 2009 gegen eine Entschädigung möglich sein. Die Entschädigung bemisst sich nach dem gewichteten durchschnittlichen Börsenpreis während der letzten zwei Wochen vor dem Enteignungsbeschluss. Enteignungen sollen "per Rechtsverordnung der Bundesregierung ohne Zustimmung des Bundesrates" über die Bühne gehen. Hauptversammlungen, die das Vorgehen absegnen, können innerhalb eines Tages einberufen werden. Pflichtangebote für andere Aktionäre entfallen.
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Endlich regt sich mal Widerstand und entscheiden ist, das FLOWERS Position hier klar dargelegt wird, das er NICHTS gegen eine BANKENRETTUNG von STAATSSEITE hat --- 75 -90 % STAATSANTEIL müssen aber reichen... KLARE AUSSAGE...Bitte Herr Steinbrück, jetzt sind sie dran!
Entschieden wird die Frage der Enteignung letztlich in der Politik. Der finanzpolitische Sprecher der Union, Otto Bernhardt, sagte dem Handelsblatt: "Für mich kann es eine Enteignung nur dann geben, wenn keine andere Möglichkeit besteht." Den Aktionären müsse in jedem Fall der Rechtsweg offenstehen - ein Vorgehen, das nach Ansicht seines Parteikollegen Michael Meister rege genutzt werden dürfte. "Ein Enteignungsgesetz birgt ein hohes Klagerisiko. Der Bund muss nachweisen können, dass keine alternativen Lösungen möglich waren, wenn er sich über ein solches extremes Instrument die Mehrheit an der HRE beschaffen will", stellte der CDU-Fraktionsvize im Handelsblatt fest. "Wenn das nicht wasserdicht begründet ist, droht das Gesetz vor dem Verfassungsgericht nachträglich zu scheitern."
Die HRE hat von Bund und Finanzindustrie bereits 92 Mrd. Euro Garantien und Kredite erhalten. Doch auch damit ist die angeschlagene Bank nicht überlebensfähig. Ihr Hauptproblem ist die Refinanzierung ihrer gewaltigen Staatsfinanzierungsportfolios. Auf dem freien Markt kann sich die Bank das notwendige Geld wegen des massiven Vertrauensverlusts noch immer nicht besorgen. Ziel der Regierung ist es deswegen, möglichst schnell eine fast vollständige Verstaatlichung der angeschlagenen Bank zu erreichen.
Im Umfeld der Hypo Real Estate wird nun damit gerechnet, dass sich die Entscheidung über die Zukunft der Bank noch hinzieht. "Da stehen jetzt wichtige Grundsatzentscheidungen an."
Das Gesetz
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück plant Folgendes: Enteignungen sind zulässig, wenn so die Stabilität des Finanzmarktes gesichert wird. Sie sollen bis zum 31. Dezember 2009 gegen eine Entschädigung möglich sein. Die Entschädigung bemisst sich nach dem gewichteten durchschnittlichen Börsenpreis während der letzten zwei Wochen vor dem Enteignungsbeschluss. Enteignungen sollen "per Rechtsverordnung der Bundesregierung ohne Zustimmung des Bundesrates" über die Bühne gehen. Hauptversammlungen, die das Vorgehen absegnen, können innerhalb eines Tages einberufen werden. Pflichtangebote für andere Aktionäre entfallen.
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Endlich regt sich mal Widerstand und entscheiden ist, das FLOWERS Position hier klar dargelegt wird, das er NICHTS gegen eine BANKENRETTUNG von STAATSSEITE hat --- 75 -90 % STAATSANTEIL müssen aber reichen... KLARE AUSSAGE...Bitte Herr Steinbrück, jetzt sind sie dran!
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