HILLFEEE! ICH BRAUCHE HIIIILFE!!!! Wer hat noch

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TamerJ:

HILLFEEE! ICH BRAUCHE HIIIILFE!!!! Wer hat noch

 
22.08.02 12:16
die AGB´s der COMDIRECT BANK vom 10/99. Ich brauche dringends die Kopie der damaligen AGB´s. Stehe vor Gericht mit der Comdirect. Die haben meine Daten verloren und wollen im Nachhineien €3500,- für Kontoauszüge die ich als Kopie haben wollte. Die haben glaube ich die Daten nicht mehr.


Gruss Tamer
PS: wäre euch dankbar wenn einer mir die zu mailen könnte.

33129@web.de
Alpet:

Die wollen was von Dir ?

 
22.08.02 12:29
3500 für Kontoauszüge ?

Ich habe bei denen )) ein Konto eröffnet. Ich werde heute Abend mal zuhause schauen, ob ich was finde.

alpet
BRAD PIT:

Comdirect ist als Finanzdienstleister damals

 
22.08.02 12:35
(wie auch heute) dazu verpflichtet gewesen ihre AGB´s und jede Änderung der AGB dem Bundesaufsichtämtern für Kreditwesen und für Wertpapierhandel vorzulegen. An die kannst du dich diesbezüglich wenden.
TamerJ:

Bundesaufsichtamt für Kreditwesen?! wo finde ich d

 
22.08.02 12:39
ie. danke leute
buju:

up

 
22.08.02 12:42
Bundesaufsichtamt für Kreditwesen
Gardeschützenweg 71- 101
12203 Berlin
030/ 8436-0
TamerJ:

nee die sitzen in bonn!! Aber die haben die AGB´s

 
22.08.02 12:58
nicht, da diese das Kreditinstitut mit den Kunden selber regeln. Das Amt hat kein einfluss auf die AGB´S. Ich brauche die Gottverfluchten AGB´s vom September 1999. Leute guckt nach bitte! wer hat damals ein Konto eröffnet beii der Comdirect. Ich hoffe irgendeiner hat die..

gruss TAmer
Thomastrada.:

Ich werd auch mal nachschauen heute Abend...

 
22.08.02 13:01
Gruß,
T.

P.S.: Was versprichst Du Dir davon?
TamerJ:

die frage ist ob die mir meinen online zugang sper

 
22.08.02 19:02
en dürfen ohne weiteres. In den damaligen AGBs steht davon nicht drin. Kennt einer zufällig das Gesetzt wo es untersagt ist jemandem den online zugang bei der bank zu kündigen???????????
Thomastrada.:

Soll das heißen, Du hast die AGBs schon?

 
22.08.02 19:08
Ich hab' Dir gerade ne Mail geschickt...gesehen?

Gruß,
T.
Thomastrada.:

In den AGBs 11/99 steht:

 
22.08.02 19:28
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
II Bedingungen für die Nutzung von Comhome

11. SPERRE

Der Comhome-Zugang wird gesperrt, wenn
- die PIN oder die TAN dreimal hintereinander falsch eingegeben werden,
- der Online-Nutzer die Sperre bei der comdirect bank beantragt,
- der Online-Nutzer die Sperre in der Internet-Anwendung selbst veranlaßt,
- die Bank den Verdacht hat, dass der Verfügungsrahmen unangemessen überzogen oder der Comhome-Zugang missbräuchlich verwendet wird.

Die Aufhebung der Sperre ist nicht über Comhome, sondern nur über die condirect bank möglich.
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser Absatz in 10/99 noch nicht enthalten war. Und ich weiß zwar nicht, was geschehen ist, aber die comdirect dürfte sich problemlos auf den letzten Punkt ("Verdacht") beziehen können.

Gruß,
T.
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