Handeln wie die Insider
Privatanleger können jetzt sehen, wann Vorstände und Aufsichtsräte
mit Aktien ihres eigenen Unternehmens handeln.
Für Deutschlands Aktionäre ist es ein gewaltiger Fortschritt: Vorstände, Aufsichtsräte und deren engste Familienangehörige müssen melden, wenn sie Aktien ihres Unternehmens kaufen oder verkaufen. Die Geschäfte der so genannten Organmitglieder (Director’s Dealings) müssen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) gemeldet und auf der Internetseite des Unternehmens oder in mindestens einem Börsenpflichtblatt veröffentlicht werden. Das BAFin sammelt die Meldungen in einer Datenbank, der Internetdienst insiderdaten.de bereitet die Daten auf. Auf diese Weise können Anleger jetzt Einblick nehmen in die Aktientransaktionen der Manager von rund 1500 Unternehmen.
Gut verdienen konnte, wer sich etwa an die Fersen der Vorstände von 4MBO, Repower oder Elmos, allesamt ebenfalls am Neuen Markt, heftete. Commerzbank-Vorstandschef Klaus-Peter Müller liegt mit seinem Geschäft in Commerzbank-Aktien immerhin 20 Prozent vorn. Ende September, als wilde Gerüchte über eine Liquiditätskrise der Bank die Runde machten, kaufte Müller 10000 Aktien. Das Signal kam an. Wer Müller vertraute, gewann.
Informationen über Director’s Dealings nutzen dem Anleger nur, wenn er sie möglichst schnell bekommt. „Drei Tage Verzögerung sind gerade noch zu tolerieren. Zwei Monate später aber ist die Information nahezu wertlos“, sagt Christian Strenger, Aufsichtsrat der Fondsgesellschaft DWS und Experte für Corporate Governance. Der Aktionär kann dann meist nicht mehr zu einem ähnlichen Kursniveau handeln. Obwohl das Wertpapierhandelsgesetz fordert, die Meldung müsse „unverzüglich“ kommen, lassen sich manche Insider-Aktionäre reichlich Zeit.
Störend sind auch auch die vielen Schlupflöcher, die das Gesetz den Meldepflichtigen lässt. So müssen nur natürliche Personen ihre Geschäfte melden.Wer diskret verkaufen will, muss seine Aktien nur einer eigenen Stiftung, Treuhand- oder Beteiligungsgesellschaft übertragen. Es gibt noch eine Reihe weiterer Tricks, mit denen Insider das Gesetz aushebeln können.
Datenbank des Aufsichtsamtes im Netz unter www.bafin.de/datenbanken/p15a.html
Sehr gut aufbereitet werden die Informationen unter www.insiderdaten.de .
11.12.2002 17:28:26
Privatanleger können jetzt sehen, wann Vorstände und Aufsichtsräte
mit Aktien ihres eigenen Unternehmens handeln.
Für Deutschlands Aktionäre ist es ein gewaltiger Fortschritt: Vorstände, Aufsichtsräte und deren engste Familienangehörige müssen melden, wenn sie Aktien ihres Unternehmens kaufen oder verkaufen. Die Geschäfte der so genannten Organmitglieder (Director’s Dealings) müssen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) gemeldet und auf der Internetseite des Unternehmens oder in mindestens einem Börsenpflichtblatt veröffentlicht werden. Das BAFin sammelt die Meldungen in einer Datenbank, der Internetdienst insiderdaten.de bereitet die Daten auf. Auf diese Weise können Anleger jetzt Einblick nehmen in die Aktientransaktionen der Manager von rund 1500 Unternehmen.
Gut verdienen konnte, wer sich etwa an die Fersen der Vorstände von 4MBO, Repower oder Elmos, allesamt ebenfalls am Neuen Markt, heftete. Commerzbank-Vorstandschef Klaus-Peter Müller liegt mit seinem Geschäft in Commerzbank-Aktien immerhin 20 Prozent vorn. Ende September, als wilde Gerüchte über eine Liquiditätskrise der Bank die Runde machten, kaufte Müller 10000 Aktien. Das Signal kam an. Wer Müller vertraute, gewann.
Informationen über Director’s Dealings nutzen dem Anleger nur, wenn er sie möglichst schnell bekommt. „Drei Tage Verzögerung sind gerade noch zu tolerieren. Zwei Monate später aber ist die Information nahezu wertlos“, sagt Christian Strenger, Aufsichtsrat der Fondsgesellschaft DWS und Experte für Corporate Governance. Der Aktionär kann dann meist nicht mehr zu einem ähnlichen Kursniveau handeln. Obwohl das Wertpapierhandelsgesetz fordert, die Meldung müsse „unverzüglich“ kommen, lassen sich manche Insider-Aktionäre reichlich Zeit.
Störend sind auch auch die vielen Schlupflöcher, die das Gesetz den Meldepflichtigen lässt. So müssen nur natürliche Personen ihre Geschäfte melden.Wer diskret verkaufen will, muss seine Aktien nur einer eigenen Stiftung, Treuhand- oder Beteiligungsgesellschaft übertragen. Es gibt noch eine Reihe weiterer Tricks, mit denen Insider das Gesetz aushebeln können.
Datenbank des Aufsichtsamtes im Netz unter www.bafin.de/datenbanken/p15a.html
Sehr gut aufbereitet werden die Informationen unter www.insiderdaten.de .
11.12.2002 17:28:26