Bin nicht sicher, ob Folgendes schon jemand gepostet hat, da ich am Wochenende selten da war!
Großhandelsflatrate kommt nicht - Telekom siegt vor Gericht
Die schlechten Nachrichten in Sachen Flatrate kommen nun offenbar im
Monatstakt. Bekanntlich hatte T-Online am 15. Februar bekanntgegeben die
eigene Flatrate einzustellen. Heute nun, am Freitag den 16. März, gibt es
einen neuen Paukenschlag. Denn das Oberverwaltungsgericht Münster hat
entschieden, dass die Telekom vorerst keine Großhandelsflatrate anbieten
muss.
Die Entscheidung ist ein Schlag ins Gesicht der Regulierungsbehörde für
Telekommunikationund Post (RegTP), welche die Telekom im November dazu
verpflichtet hatte. Das Gericht hatte in einem Eilverfahren entschieden,
dass die vorzunehmende Interessenabwägung zugunsten der Telekom
ausgefallen sei.
Noch steht zwar nicht fest, ob damit auch das bereits von der Telekom
gemachte Angebot für eine Grosshandelsflatrate hinfällig ist, aber man
kann zumindest darüber spekulieren. Die Telekom hatte allerdings vor
einiger Zeit deutlich gemacht, dass auch im Fall eines Sieges vor
Gericht, dieser keine Auswirkung auf das von ihr gemachte Angebot habe.
Eine Stellungnahme der Telekom zu der Entscheidung liegt bisher nocht
nicht vor.
Kommentar:
Frustration dürfte sich bei der deutschen Online-Gemeinde breitmachen,
denn das (Fehl-)Urteil des Oberverwaltungsgerichtes bedeutet einen
weiteren Rückschlag in Sachen Pauschaltarif in Deutschland. Einmal mehr
haben hier die wirtschaftlichen Interessen und Verflechtungen gesiegt.
Man kann auch erneut von einer rein politischen Entscheidung zur Stützung
der schwächelnden T-Aktie sprechen.
Die Regierung in Berlin verliert damit einmal mehr ihre Glaubwürdigkeit
und die Aussagen von Kanzler Schröder, er wolle jeden Bürger preiswert
ins Internet bringen, sind nichts anderes als leere Worte. Einmal mehr
wurde kurzsichtig zugunsten des ehemaligen Staatsmonopolisten
entschieden. Wie könnte es auch anders sein, ist doch der Bund noch immer
Hauptaktionär beim rosa Riesen.
Ob und wie es nun in Sachen Grosshandelsflatrate weitergeht, steht in den
Sternen. Immerhin ist nun erneut die RegTP in Zugzwang, die gegen diese
Gerichtsentscheidung - sofern sie dies will, kann und darf - vorgehen
muss. Man kann aber wohl davon ausgehen, dass das, was in anderen
europäischen Staaten längst Standard ist, in Deutschland nicht umgesetzt
wird. Der "Dank" der deutschen Online-Gemeinde geht in diesem speziellen
Fall nach Berlin, denn letztlich ist die Politik für diese Entscheidung
verantwortlich. Quo vadis Internet-Deutschland?
Stellungnahme von AOL Deutschland zum Gerichtsentscheid zur
Großhandelsflatrate
Zur Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster gegen die
Flatrate-Entscheidung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und
Post (RegTP) erklärt Uwe Heddendorp, Vorsitzender der Geschäftsführung
von AOL Deutschland:
"Der heutige Gerichtsbeschluss, die Entscheidung der RegTP zur
Vorleistungsflatrate für Online-Anbieter vorläufig auszusetzen, ist ein
herber Rückschlag für die erfolgreiche Entwicklung des Internets in
Deutschland und für die Verbraucher.
AOL wird weiterhin alle politischen, regulatorischen und marktbezogenen
Möglichkeiten nutzen, um gemeinsam mit Netzbetreibern,
Verbraucherorganisationen und führenden Unternehmen für eine
kostenbasierte Großhandelsflatrate zu kämpfen, von der letztlich alle
deutschen Verbraucher profitieren werden.
Wir fordern die Deutsche Telekom nachdrücklich auf, endlich ihre
Blockade-Haltung aufzugeben und den Weg für Deutschlands Flatrate-Zukunft
frei zu machen. Die deutschen Verbraucher werden nur dann von
erschwinglichen Zugangskosten profitieren, wenn die Deutsche Telekom
endlich allen Internet Service Providern eine geeignete
Großhandelsflatrate anbietet, mit der ein Datentransfer vom Kunden bis zu
den Internet-Anbietern ermöglicht wird.
Das derzeitige Angebot der Telekom bleibt auf halbem Wege stecken.
Einziger Nutznießer ist letztlich die Telekom-Tochter T-Online. Kein
anderer Provider kann die Offerte der Telekom so umsetzen, dass am Ende
eine flächendeckende Versorgung aller Kunden mit erschwinglichen
Pauschalpreisen sichergestellt ist - so, wie es die RegTP in ihrem
Beschluss gefordert hatte."
Auch die Bundesregierung bleibt weiterhin gefordert, sich für eine
kostenbasierte Großhandelsflatrate einzusetzen, damit Deutschland nicht
Gefahr läuft, im Internet weit hinter Länder wie Großbritannien oder
Frankreich zurückzufallen, die sich bereits klar für eine
Flatrate-Zukunft ausgesprochen haben."
Erklärung von IOT zum Beschluss des Verwaltungsgerichts gegen die
Großhandelsflatrate
Auch "Internet ohne Taktung" (IOT) nahm zum Beschluss des Münsteraner
Oberverwaltungsgerichts gegen die Entscheidung der RegTP Stellung, die
die Deutsche Telekom dazu verpflichtete, eine Großhandels-Flatrate für
den Internetzugang zur Verfügung zu stellen.
"Die Deutsche Telekom sollte weder ein Gericht, noch eine
Regulierungsbehörde nötig haben, die ihr sagt, was das Richtige für die
Verbraucher ist. Allein die Existenz unserer Initiative zeigt deutlich,
dass Verbraucher die Möglichkeit haben wollen, ohne den "Gebührenticker"
der Deutschen Telekom für den Internetzugang alles erforschen zu können,
was das Internet zu bieten hat.", so Philipp Sudholt, Gründer und
Sprecher der Initiative.
Außerdem habe das Gericht mit diesem Urteil "nicht 'Im Namen des Volkes'
und somit gegen die Verbraucher entschieden." Das Urteil bedeute eine
weitere Verzögerung bei der Internetentwicklung zum Nachteil der
Verbraucher in Deutschland.
Sudholt begründet das mit der erfolgreichen Einführung ähnlicher
Großhandelsflatrates in anderen Ländern, während die Telekom "eine
verbraucherfreundliche Preispolitk" verhindert.
Kommentar:
In der Tat haben die wohl von Aktenstaub geprägten Richter des
Oberverwaltungsgericht in dieser "Streitsache" sicher nicht im Namen der
Mehrheit des surfenden Volkes, die eine erschwingliche Flatrate wünscht,
entschieden. Begründet wird die Entscheidung damit, dass eben kein Bedarf
mehr an einer Flatrate bestehen würde, da die Telekom ihre Flatrate vor
wenigen Wochen eingestellt hat. Auch ohne die RegTP sollte die Telekom
erkennen, dass eine Flatrate auch in Deutschland nötig ist. Doch
anscheinend versucht die Telekom mit Klagen, unbeachtet der Interessen
der Verbraucher, die Einführung einer Großhandelsflatrate entscheidend
hinaus zu ziehen.
Leserbrief zum Großhandelsflatrate-Urteil
Ein interessanter Leserbrief an Bundeskanzler Gerhard Schröder erreichte
uns heute nach der Bekanntgabe des richterlichen Beschlusses, keine
Großhandelsflatrate von der Deutschen Telekom AG zu fordern. Wir wollen
ihnen diesen Leserbrief natürlich nicht vorenthalten. Fraglich bleibt
jedoch immer noch, ob bei der Bundesregierung solche Briefe überhaupt
gelesen werden und nicht gleich im (virtuellen) Papierkorb landen. Wir
hoffen auf jeden Fall, dass sich unsere Politiker einmal Gedanken über
die momentane Internet-Situation in Deutschland machen und nicht nur
leere Parolen dreschen.
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
Nachdem Deutschland heute mit der Entscheidung des OVG Münster gegen die
Grosshandelsflatrate wieder einen Schritt zurück gegangen ist, frage ich
mich wann endlich "der" entscheidende Schritt nach vorne gewagt wird und
Sie als Regierungschef ein Zeichen setzen um Deutschland den Weg in die
Internetwirtschaft freizumachen.
Es wird immer gerne mit dem Ausland verglichen. Warum ist es bei uns
nicht möglich von oberster Stelle zu entscheiden, dass ein pauschaler
Internetzugang ermöglicht werden muss? Liegt es an mangelnder Initiative?
Irgendwie schon. Mit Worten sind Sie und ihre Kollegen im Bundestag immer
gut dabei, wenn es an die Taten geht, sehe ich mich als Verbraucher im
Telekomsumpf stecken gelassen.
Diese letzte Aktion mit der Flatrate ist von der Telekom geplant und
genauso gewollt worden. Sehen Sie sich die Vorgänge doch an:
- Die Telekom ist gegen die Flatrate
- mutige Provider versuchen trotzdem eine Flatrate anzubieten und gehen
unter
- die T-Online tritt als edler Retter mit einer eigenen Flatrate an
- die RegTP entscheidet -kurzsichtigerweise - gleiches Recht für alle
und verlangt eine GHF solange T-Online eine Flatrate hat
- die Telekom missachtet diese Entscheidung mit einem Pseudoangebot,
das sich für keinen Provider rentiert
- zu guter Letzt wird die T-Online Flatrate abgesetzt.
Man benötigt nicht viel Verstand um zu sehen, was da läuft. Das ist
Monopolmissbrauch in seiner übelsten Gestalt.
Es ist schade, daß es hier in Deutschland keine Motivation gibt, dem
Verbraucher zu einem fairen Internetzugang zu verhelfen.
Lassen Sie mich Roman Herzog zitieren:" Ein Ruck muss durch Deutschland
gehen." Das gilt nicht nur in dem ürsprünglichen Sinne, sondern auch für
den Weg in die Zukunft.
Mit freundlichen Grüßen
Tja, zum Thema Telekom und auch zu unseren "lieben und sich sorgenden" Politikern ist damit wohl alles gesagt...!
:-(((
Gruß members.tripod.de/cosmicpulse/forum/hai_erkannt2.jpg" style="max-width:560px" >
Großhandelsflatrate kommt nicht - Telekom siegt vor Gericht
Die schlechten Nachrichten in Sachen Flatrate kommen nun offenbar im
Monatstakt. Bekanntlich hatte T-Online am 15. Februar bekanntgegeben die
eigene Flatrate einzustellen. Heute nun, am Freitag den 16. März, gibt es
einen neuen Paukenschlag. Denn das Oberverwaltungsgericht Münster hat
entschieden, dass die Telekom vorerst keine Großhandelsflatrate anbieten
muss.
Die Entscheidung ist ein Schlag ins Gesicht der Regulierungsbehörde für
Telekommunikationund Post (RegTP), welche die Telekom im November dazu
verpflichtet hatte. Das Gericht hatte in einem Eilverfahren entschieden,
dass die vorzunehmende Interessenabwägung zugunsten der Telekom
ausgefallen sei.
Noch steht zwar nicht fest, ob damit auch das bereits von der Telekom
gemachte Angebot für eine Grosshandelsflatrate hinfällig ist, aber man
kann zumindest darüber spekulieren. Die Telekom hatte allerdings vor
einiger Zeit deutlich gemacht, dass auch im Fall eines Sieges vor
Gericht, dieser keine Auswirkung auf das von ihr gemachte Angebot habe.
Eine Stellungnahme der Telekom zu der Entscheidung liegt bisher nocht
nicht vor.
Kommentar:
Frustration dürfte sich bei der deutschen Online-Gemeinde breitmachen,
denn das (Fehl-)Urteil des Oberverwaltungsgerichtes bedeutet einen
weiteren Rückschlag in Sachen Pauschaltarif in Deutschland. Einmal mehr
haben hier die wirtschaftlichen Interessen und Verflechtungen gesiegt.
Man kann auch erneut von einer rein politischen Entscheidung zur Stützung
der schwächelnden T-Aktie sprechen.
Die Regierung in Berlin verliert damit einmal mehr ihre Glaubwürdigkeit
und die Aussagen von Kanzler Schröder, er wolle jeden Bürger preiswert
ins Internet bringen, sind nichts anderes als leere Worte. Einmal mehr
wurde kurzsichtig zugunsten des ehemaligen Staatsmonopolisten
entschieden. Wie könnte es auch anders sein, ist doch der Bund noch immer
Hauptaktionär beim rosa Riesen.
Ob und wie es nun in Sachen Grosshandelsflatrate weitergeht, steht in den
Sternen. Immerhin ist nun erneut die RegTP in Zugzwang, die gegen diese
Gerichtsentscheidung - sofern sie dies will, kann und darf - vorgehen
muss. Man kann aber wohl davon ausgehen, dass das, was in anderen
europäischen Staaten längst Standard ist, in Deutschland nicht umgesetzt
wird. Der "Dank" der deutschen Online-Gemeinde geht in diesem speziellen
Fall nach Berlin, denn letztlich ist die Politik für diese Entscheidung
verantwortlich. Quo vadis Internet-Deutschland?
Stellungnahme von AOL Deutschland zum Gerichtsentscheid zur
Großhandelsflatrate
Zur Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster gegen die
Flatrate-Entscheidung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und
Post (RegTP) erklärt Uwe Heddendorp, Vorsitzender der Geschäftsführung
von AOL Deutschland:
"Der heutige Gerichtsbeschluss, die Entscheidung der RegTP zur
Vorleistungsflatrate für Online-Anbieter vorläufig auszusetzen, ist ein
herber Rückschlag für die erfolgreiche Entwicklung des Internets in
Deutschland und für die Verbraucher.
AOL wird weiterhin alle politischen, regulatorischen und marktbezogenen
Möglichkeiten nutzen, um gemeinsam mit Netzbetreibern,
Verbraucherorganisationen und führenden Unternehmen für eine
kostenbasierte Großhandelsflatrate zu kämpfen, von der letztlich alle
deutschen Verbraucher profitieren werden.
Wir fordern die Deutsche Telekom nachdrücklich auf, endlich ihre
Blockade-Haltung aufzugeben und den Weg für Deutschlands Flatrate-Zukunft
frei zu machen. Die deutschen Verbraucher werden nur dann von
erschwinglichen Zugangskosten profitieren, wenn die Deutsche Telekom
endlich allen Internet Service Providern eine geeignete
Großhandelsflatrate anbietet, mit der ein Datentransfer vom Kunden bis zu
den Internet-Anbietern ermöglicht wird.
Das derzeitige Angebot der Telekom bleibt auf halbem Wege stecken.
Einziger Nutznießer ist letztlich die Telekom-Tochter T-Online. Kein
anderer Provider kann die Offerte der Telekom so umsetzen, dass am Ende
eine flächendeckende Versorgung aller Kunden mit erschwinglichen
Pauschalpreisen sichergestellt ist - so, wie es die RegTP in ihrem
Beschluss gefordert hatte."
Auch die Bundesregierung bleibt weiterhin gefordert, sich für eine
kostenbasierte Großhandelsflatrate einzusetzen, damit Deutschland nicht
Gefahr läuft, im Internet weit hinter Länder wie Großbritannien oder
Frankreich zurückzufallen, die sich bereits klar für eine
Flatrate-Zukunft ausgesprochen haben."
Erklärung von IOT zum Beschluss des Verwaltungsgerichts gegen die
Großhandelsflatrate
Auch "Internet ohne Taktung" (IOT) nahm zum Beschluss des Münsteraner
Oberverwaltungsgerichts gegen die Entscheidung der RegTP Stellung, die
die Deutsche Telekom dazu verpflichtete, eine Großhandels-Flatrate für
den Internetzugang zur Verfügung zu stellen.
"Die Deutsche Telekom sollte weder ein Gericht, noch eine
Regulierungsbehörde nötig haben, die ihr sagt, was das Richtige für die
Verbraucher ist. Allein die Existenz unserer Initiative zeigt deutlich,
dass Verbraucher die Möglichkeit haben wollen, ohne den "Gebührenticker"
der Deutschen Telekom für den Internetzugang alles erforschen zu können,
was das Internet zu bieten hat.", so Philipp Sudholt, Gründer und
Sprecher der Initiative.
Außerdem habe das Gericht mit diesem Urteil "nicht 'Im Namen des Volkes'
und somit gegen die Verbraucher entschieden." Das Urteil bedeute eine
weitere Verzögerung bei der Internetentwicklung zum Nachteil der
Verbraucher in Deutschland.
Sudholt begründet das mit der erfolgreichen Einführung ähnlicher
Großhandelsflatrates in anderen Ländern, während die Telekom "eine
verbraucherfreundliche Preispolitk" verhindert.
Kommentar:
In der Tat haben die wohl von Aktenstaub geprägten Richter des
Oberverwaltungsgericht in dieser "Streitsache" sicher nicht im Namen der
Mehrheit des surfenden Volkes, die eine erschwingliche Flatrate wünscht,
entschieden. Begründet wird die Entscheidung damit, dass eben kein Bedarf
mehr an einer Flatrate bestehen würde, da die Telekom ihre Flatrate vor
wenigen Wochen eingestellt hat. Auch ohne die RegTP sollte die Telekom
erkennen, dass eine Flatrate auch in Deutschland nötig ist. Doch
anscheinend versucht die Telekom mit Klagen, unbeachtet der Interessen
der Verbraucher, die Einführung einer Großhandelsflatrate entscheidend
hinaus zu ziehen.
Leserbrief zum Großhandelsflatrate-Urteil
Ein interessanter Leserbrief an Bundeskanzler Gerhard Schröder erreichte
uns heute nach der Bekanntgabe des richterlichen Beschlusses, keine
Großhandelsflatrate von der Deutschen Telekom AG zu fordern. Wir wollen
ihnen diesen Leserbrief natürlich nicht vorenthalten. Fraglich bleibt
jedoch immer noch, ob bei der Bundesregierung solche Briefe überhaupt
gelesen werden und nicht gleich im (virtuellen) Papierkorb landen. Wir
hoffen auf jeden Fall, dass sich unsere Politiker einmal Gedanken über
die momentane Internet-Situation in Deutschland machen und nicht nur
leere Parolen dreschen.
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
Nachdem Deutschland heute mit der Entscheidung des OVG Münster gegen die
Grosshandelsflatrate wieder einen Schritt zurück gegangen ist, frage ich
mich wann endlich "der" entscheidende Schritt nach vorne gewagt wird und
Sie als Regierungschef ein Zeichen setzen um Deutschland den Weg in die
Internetwirtschaft freizumachen.
Es wird immer gerne mit dem Ausland verglichen. Warum ist es bei uns
nicht möglich von oberster Stelle zu entscheiden, dass ein pauschaler
Internetzugang ermöglicht werden muss? Liegt es an mangelnder Initiative?
Irgendwie schon. Mit Worten sind Sie und ihre Kollegen im Bundestag immer
gut dabei, wenn es an die Taten geht, sehe ich mich als Verbraucher im
Telekomsumpf stecken gelassen.
Diese letzte Aktion mit der Flatrate ist von der Telekom geplant und
genauso gewollt worden. Sehen Sie sich die Vorgänge doch an:
- Die Telekom ist gegen die Flatrate
- mutige Provider versuchen trotzdem eine Flatrate anzubieten und gehen
unter
- die T-Online tritt als edler Retter mit einer eigenen Flatrate an
- die RegTP entscheidet -kurzsichtigerweise - gleiches Recht für alle
und verlangt eine GHF solange T-Online eine Flatrate hat
- die Telekom missachtet diese Entscheidung mit einem Pseudoangebot,
das sich für keinen Provider rentiert
- zu guter Letzt wird die T-Online Flatrate abgesetzt.
Man benötigt nicht viel Verstand um zu sehen, was da läuft. Das ist
Monopolmissbrauch in seiner übelsten Gestalt.
Es ist schade, daß es hier in Deutschland keine Motivation gibt, dem
Verbraucher zu einem fairen Internetzugang zu verhelfen.
Lassen Sie mich Roman Herzog zitieren:" Ein Ruck muss durch Deutschland
gehen." Das gilt nicht nur in dem ürsprünglichen Sinne, sondern auch für
den Weg in die Zukunft.
Mit freundlichen Grüßen
Tja, zum Thema Telekom und auch zu unseren "lieben und sich sorgenden" Politikern ist damit wohl alles gesagt...!
:-(((
Gruß members.tripod.de/cosmicpulse/forum/hai_erkannt2.jpg" style="max-width:560px" >