Quelle: DGAP - Grenke
Farbliche Markierungen gehören nicht zum Originaltext!
Einbindung von Vertriebspartnern in das Risikomanagement sowie Geschäftsverbindung zu Viewble Media UK
Die Behauptung, GRENKE habe durch Finanzierung der Leasinggüter Betrug ermöglicht bzw. bewusst verschleiert, wird durch KPMG gegenwärtig nicht bestätigt. Hinweise auf von KPMG identifizierte Prozessschwächen u.a. in der fortlaufenden Überwachung von Lieferanten, will die Gesellschaft aufnehmen und eine Integration in die internen Abläufe prüfen.
Einbeziehung von Franchise-Unternehmen in den Konzernabschluss; Art und Umfang der Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen im IFRS-Konzernabschluss der GRENKE AG
Art und Umfang der in den Konzernabschluss der GRENKE AG einzubeziehenden Personen und Gesellschaften - der Themenkomplex Konsolidierungskreis bzw. "Related Parties" - sind Gegenstand der noch laufenden Prüfung von KPMG. Unbeschadet der andauernden Prüfung evaluiert GRENKE die Hinweise von KPMG, die Angaben über Geschäftsbeziehungen zu den Franchise-Unternehmen bzw. deren Gesellschaftern entsprechend als Angaben nach IAS24 zu klassifizieren und künftig im Anhang des Jahreskonzernabschlusses nach IFRS bereitzustellen und Schwächen des internen Kontrollsystems abzustellen
Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Für die Behauptung, die GRENKE AG sei systematisch an Geldwäsche beteiligt gewesen oder habe solche ermöglicht, hat KPMG auf Basis aller bisherigen Untersuchungen keine Hinweise oder Bestätigungen übermittelt. Einen Verstoß gegen eine BaFin-Anordnung bei der Überprüfung des in den Vorwürfen genannten Einzelfalls konnte KPMG nicht erkennen. Die Vorwürfe hinsichtlich Geschäftsverbindungen mit unlizenzierten Trading-Plattformen ließen sich von KPMG nicht substantiieren. Hinsichtlich der Angemessenheit der organisatorischen Geldwäscheprävention im GRENKE Konzern hat KPMG wesentliche Beanstandungen formuliert. Das im Rahmen der Prüfung identifizierte Verbesserungspotenzial für den internen Prozess zur Geldwäscheprävention befindet sich bereits in Überprüfung.
Und so weiter und so ......