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GLOBAL PVQ


Beiträge: 2.652
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Global PVQ SE 0,0025 € +0,00% Perf. seit Threadbeginn:   -94,05%
 
Gartenzwergn.:

ach deshalb Ihre Frage in #1430,

 
27.10.18 20:55
ob mir Steuersparmodell und Enthaftung etwas sagen ?
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tbhomy:

Global PVQ

 
05.11.18 16:02
https://www.ariva.de/global_pvq_se-aktie/historische_kurse

Die ständigen Taschengeld-Trades sollte man mal unter die Lupe nehmen.
Antworten
Gartenzwergn.:

gute Idee, wäre ich auch dafür....

 
05.11.18 17:09
…. unser Einer kann sich soetwas nicht leisten. Da geht man ja an den Gebühren kaputt, oder ?
Also wer ist es dann ???
Antworten
Gartenzwergn.:

eine Frage zu WKN 555866

 
05.11.18 18:24
wenn ich diese WKN eingebe z.B. bei ARD Börse oder Finanzen100 oder sonst noch wo
dann kommt Q-cells.
Warum müssen sich denn nicht alle an den neuen Namen Global PVQ SE halten ?
Antworten
Gartenzwergn.:

oder ist es völlig egal denn Namen sind Schall und

 
05.11.18 18:26
Rauch ? Oder wie ist hier Ihre werte Meinung ?
Antworten
Gartenzwergn.:

News vom 20.11.2018

 
21.11.18 14:05
2018-11-20 Global PVQ SE vormals Q-Cells SE, Bitterfeld-Wolfen OT Thalheim, 2 IN 121/12, Registergericht Stendal, HRB 8150

Quelle: www.insolvenzbekanntmachungen.de

Antworten
Gartenzwergn.:

eine Passage daraus...

 
21.11.18 14:19
Insofern weicht dieses Insolvenzverfahrenvon einem typischen Regelinsolvenzverfahren - in welchem dieFestsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters erst nachAbschluss der Aktivmasseverwertung erfolgt - aufgrund derBeschlüsse der Gläubiger ab.

mal schauen, ob es noch weitere Beschlüsse der Gläubiger gab ?

n.m.M. und keinerlei Handelsaufforderung der Aktie
Antworten
Gartenzwergn.:

warum kommen keine Zahlen von der

 
02.12.18 19:04
Vermögensverwaltung, sind doch schon lange überfällig, oder?
Antworten
tbhomy:

Nix mehr mit Insolvenzplan hier bei Global PVQ

 
02.12.18 19:47
Blöd nur, dass es §218 Insolvenzordnung gibt.

Dagegen haben die Gläubiger leider keine Beschlussmöglichkeit zur Verfügung. Sie können nur die Reihenfolge der Prozesse laut Insolvenzordnung beeinflussen. Nicht die Insolvenzordnung selbst, da diese nur durch ein Gesetzgebungsverfahren geändert werden kann.

§ 218 - Vorlage des Insolvenzplans
"Ein Plan, der erst nach dem Schlußtermin beim Gericht eingeht, wird nicht berücksichtigt."

Quelle:
dejure.org/gesetze/InsO/218.html
Antworten
Gartenzwergn.:

1 Insolvenzplan ist doch ausreichend

 
03.12.18 11:41
hier ein Auszug aus der letzten Veröffentlichung bei der Quelle : www.insolvenzbekanntmachungen.de


Im vorliegenden Verfahren handelt es sich um einen verfahrensbegleitenden Insolvenzplan, d.h., obwohl die Verwertung des schuldnerischen Vermögens noch nicht abgeschlossen ist, wurde bereits der Schlusstermin auf Grundlage der Schlussrechnung vom 01.07.2012 bis 31.12.2014 abgehalten und für diesen Zeitraum auch dem beantragen Vergütungsanspruch vollumfänglich stattgegeben. Der ergangene Beschluss vom 20.07.2015 ist rechtskräftig.

Insofern weicht dieses Insolvenzverfahren von einem typischen Regelinsolvenzverfahren - in welchem die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters erst nach Abschluss der Aktivmasseverwertung erfolgt - aufgrund der Beschlüsse der Gläubiger ab.

n.m.M.
Antworten
Gartenzwergn.:

hier ist er noch mal

 
03.12.18 12:00
hier noch einmal der Insolvenzplan:

Global PVQ SE: Gläubiger stimmen Insolvenzplan zu

Global PVQ SE / Schlagwort(e): Insolvenz

29.08.2013 / 17:21
Gläubiger stimmen Insolvenzplan zu

Bitterfeld-Wolfen, 29. August 2013 - Die Gläubiger der Global PVQ SE (ehemals Q-Cells SE) haben auf ihrer heutigen Versammlung in Dessau-Roßlau dem von Insolvenzverwalter Henning Schorisch vorgelegten verfahrensleitenden Insolvenzplan mit großer Mehrheit zugestimmt.

Zusammenfassend sieht der Insolvenzplan folgende Regelungen vor:

1. Die wesentlichen Vermögenswerte der Global PVQ SE sind durch die Übertragung an die Hanwha Q.Cells GmbH (nachfolgend 'Hanwha') verwertet worden. Die Verwertung der verbliebenen Vermögenswerte, bspw. Restgrundstücke, Gesellschaftsbeteiligungen sowie die Realisierung einer Reihe von Ansprüchen, wird voraussichtlich noch einige Jahre in Anspruch nehmen. Um die bisher erzielten Verwertungserlöse möglichst zeitnah an die Gläubiger ausschütten zu können, soll das Regelverfahren nach der Maßgabe des von den Gläubigern heute beschlossenen Insolvenzplans zum Abschluss gebracht werden.

2. Hanwha hat sich in dem Kaufvertrag verpflichtet, die Gewährleistungen für bestimmte Produkte der Insolvenzschuldnerin zu übernehmen. Gläubiger, die von dieser Regelung begünstigt sind, bilden die Gruppe 1. Ihnen wird das Wahlrecht zwischen einer Überleitung der Gewährleistungsansprüche auf Hanwha und einer Quotenzahlung i.H.v. 0,7% der als aufschiebend bedingten zur Insolvenztabelle festgestellten Forderungen angeboten. An weiteren Ausschüttungen nehmen die Gläubiger dieser Gruppe nicht teil.

3. Alle aufschiebend bedingten Gewährleistungsgläubiger, die nicht der Gruppe 1 unterfallen, bilden die Gruppe 2. Sie erhalten eine Quotenzahlung i.H.v. 0,7% der als aufschiebend bedingt zur Insolvenztabelle festgestellten Forderungen. An weiteren Ausschüttungen nehmen die Gläubiger dieser Gruppe nicht teil.

4. Die Wandelschuldverschreibungsgläubiger (Wandelschuldverschreibung 2007/2012 der Global PVQ Netherlands BV [ISIN DE 000A0LMY64]; Wandelschuldverschreibung 2009/2014 der Global PVQ Netherlands BV [ISIN DE 000A1AGZ06]; Wandelschuldverschreibung 2010/2015 [ISIN DE 000A1E8HF6]) werden in der Gruppe 3 zusammengefasst. Die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen erhalten innerhalb von zehn Wochen nach der Rechtskraft des heute beschlossenen Insolvenzplans eine Abschlagszahlung i.H.v. 8,5% ihrer zur Insolvenztabelle festgestellten Forderung, wenn sie gegenüber ihrer Depotbank innerhalb eines Monats nach Rechtskraft des Insolvenzplans eine Erklärung abgeben, dass ihre Teilschuldverschreibung(en) in eine nicht an der Börse oder im Freiverkehr handelbare Wertpapierkennnummer umgebucht werden sollen und die Umbuchung sodann tatsächlich erfolgt. Eine individuelle Übertragung der Teilschuldverschreibung nach der Abschlagszahlung (außerhalb einer Börse oder eines Freiverkehrs) bleibt möglich. Mit der verbleibenden Forderung nehmen sie weiter am Verfahren teil.

Gläubiger der Gruppe 3, die die vorgenannte Umbuchungserklärung nicht abgeben, erhalten im Rahmen der Schlussverteilung vorab einen Betrag, der sie mit den übrigen Gläubigern dieser Gruppe gleichstellt.

5. Alle übrigen Gläubiger bilden die Gruppen 4 und 5. Die Gläubiger der Gruppe 4 erhalten ebenfalls innerhalb von zehn Wochen nach Rechtskraft des heute beschlossenen Insolvenzplans eine Abschlagsverteilung i.H.v. 8,5% auf ihre festgestellten Forderungen. Werden Forderungen erst im weiteren Verfahren zur Insolvenztabelle festgestellt, erhalten diese Gläubiger einen entsprechenden Betrag vorab im Rahmen der Schlussverteilung.

6. Ausgenommen von der Gruppe 4 sind die Gläubiger aufschiebend bedingt festgestellter Forderungen, die eine abgesonderte Befriedigung aus für sie separierten Geldern geltend machen. Sie bilden die Gruppe 5. In ihre Absonderungsrechte wird nicht eingegriffen. Weitere Regelungen werden für diese Gruppe nicht getroffen.

Sobald der Insolvenzverwalter die Prüfung der zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen abgeschlossen hat, kann der Insolvenzverwalter die Schlussrechnung erstellen.

An die Gläubiger der Gruppen 3 und 4 wird bis auf einen Betrag i.H.v. 5 Mio. EUR das gesamte verteilungsfähige Vermögen ausgekehrt. Das in diesem Zeitpunkt aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen noch nicht verwertete Vermögen bleibt einer Nachtragsverteilung im weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens vorbehalten. Die einbehaltenen 5 Mio. EUR sollen die Kosten der weiteren Verwertung decken und werden, soweit sie nicht verbraucht wurden, im Rahmen der Nachtragsverteilung an die Gläubiger der Gruppen 3 und 4 ausgeschüttet.

Schließlich wird der Insolvenzverwalter durch den heute beschlossenen Insolvenzplan bevollmächtigt, Vergleiche mit Gläubigern, insbesondere in Bezug auf bestrittene Insolvenzforderungen, abzuschließen.

Im Rahmen der Gläubigerversammlung wurden außerdem die aktuellen Bilanzzahlen präsentiert. Aus der fortgeschriebenen Eröffnungsbilanz zum 30. Juni 2013 ergeben sich Gesamtaktiva in Höhe von EUR 285.918.012 gegenüber EUR 371.035.763 aus der Eröffnungsbilanz vom 01. Juli 2012. Der in den Aktiva enthaltene Kassenbestand ist infolge der durchgeführten Verwertungshandlungen von EUR 138.963.792 auf EUR 211.531.468 angestiegen. Auf der Passivseite hat sich der Betrag der Insolvenzforderungen von EUR 1.922.215.724 auf EUR 1.612.787.481 reduziert. Die Masseforderungen stehen nunmehr mit EUR 50.000.000 gegenüber zuvor EUR 103.809.537 (zum 01. Juli 2012) zu Buche. Die Verringerung der Gesamtaktiva zum 30. Juni 2013 im Vergleich zum 1. Juli 2012 beruht im Wesentlichen darauf, dass aus den vorhandenen und durch die Verwertung erlösten Mitteln Masseverbindlichkeiten zurückgeführt wurden.

Das präsentierte Zahlenwerk zum 30. Juni 2013 ist vorläufig und bildet lediglich einen Zwischenstand im Insolvenzverfahren ab. Der endgültige Ausgang des Verfahrens und die zu erwartende Insolvenzquote sind von verschiedenen Faktoren abhängig, die erst nach dem Bilanzstichtag feststehen und damit noch nicht vollständig in dem Zahlenwerk erfasst sind.

Kontakt: Global PVQ SE, Telefon +49-152-01685528



Ende der Corporate News

29.08.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 Sprache:   Deutsch§
Unternehmen:§Global PVQ SE
Sonnenallee 17-21
06766 Bitterfeld-Wolfen OT Thalheim
Deutschland
 Telefon:§+49 (0)3494-669970102
     Fax:§+49 (0)3494 - 669970001
  E-Mail:s.krystossek@pvqse.de§
Internet:§www.pvqse.de
    ISIN:§DE0005558662, Wandelanleihe 2014: DE000A1AGZ06, Wandelanleihe 2015: DE000A1E8HF6
     WKN:    555866§
  Börsen:§Freiverkehr in Hamburg, Hannover, Stuttgart; Frankfurt in Open Market
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
228201  29.08.2013

Es gibt wahrscheinlich nur wenige Verfahren die so zügig voran getrieben werden und so eine verhältnismäßig hohe Quote erzielen.
Auch ist es positiv zu werten, daß keine Kapitalherabsetzung auf 0 vorgesehen wurde. Was denn weiter geschehen wird müssen wir abwarten.

Alles nur meine persönliche Meinung, keine Empfehlung zu einem Handel
Antworten
Gartenzwergn.:

also alles o.k.

 
03.12.18 12:03
Plan aus 2013 und Schlußtermin in 2015
Antworten
tbhomy:

Global PVQ

 
03.12.18 12:11
Es handelt sich um einen verfahrensbegleitenden Insolvenzplan.

Ich hötte in #1459 vlt, genauer schreiben sollen, dass es nichts mehr mit einem Sanierungsplan wird.

Auf Grund des gesetzlich geregelten Ablaufes unter der Insolvenzordnung ist es müßig, sich hier noch zu Dingen Gedanken zu machen, die keinerlei Einfluss mehr auf den Plan und/oder die weitere Liquidation der Global PVQ nehmen können, da Vergangenheit.

So sehe ich das.
Antworten
Gartenzwergn.:

aber eine Kapitalherabsetzung auf Null

 
03.12.18 12:53
ist da nicht vorgesehen....
Antworten
Gartenzwergn.:

hätte was im Plan dazu stehen müssen ?

 
03.12.18 13:20
Quelle: www.juraacademi.de
c) Kapitalherabsetzung, Kapitalerhöhung, Kapitalschnitt
Zulässig sind nach § 225a Abs. 2 S. 3 InsO auch eine Kapitalherabsetzung oder eine Kapitalerhöhung. Auch eine Kombination in Gestalt des Kapitalschnitts ist ohne weiteres möglich. Beim Kapitalschnitt wird das Stammkapital auf „null“ herabgesetzt und anschließend auf das Mindeststammkapital bzw. eine höhere Summe erhöht. Durch den Schnitt verlieren die Alteigentümer ihre Beteiligungen. Zur Umsetzung der Kapitalerhöhung werden neue Anteile ausgegeben. Dies kann durch Bareinlagen oder Sacheinlagen oder durch eine Kombination beider Einlagearten geschehen.
Grundsätzlich haben die Alteigentümer einer intakten Gesellschaft ein anteiliges Bezugsrecht nach § 186 AktG (gilt für die GmbH analog), um Verwässerungen ihrer Anteile auszuschließen. Lediglich bei einer sachlichen Rechtfertigung (z.B. Kapitalerhöhung zu Sanierungszwecken) ist ein Ausschluss des Bezugsrechts erlaubt. Für das Insolvenzplanverfahren sieht dagegen § 225a Abs. 2 S. 3 InsO ausdrücklich vor, dass das Bezugsrecht ausgeschlossen werden kann. Teils wird daraus geschlossen, dass der Ausschluss im Plan allein wegen § 225a InsO zulässig sei. Andere verlangen eine sachliche Rechtfertigung, die aber wegen der geplanten Sanierung stets vorliege. Eine dritte Ansicht fordert, dass den Altgesellschaftern Gelegenheit gegeben werden muss, sich an der Sanierung zu beteiligen und damit am Sanierungserfolg partizipieren zu dürfen.

Antworten
Gartenzwergn.:

was sagt uns der Satz ?

 
03.12.18 13:22
Teils wird daraus geschlossen, dass der Ausschluss im Plan allein wegen § 225a InsO zulässig sei

der Plan sagt aber nichts......
Antworten
Gartenzwergn.:

#1463 tbhomy #1463

 
03.12.18 13:42
es gibt Teil A + B eines Insolvenzplanes -gestalten und begleiten, oder wie ?
Antworten
tbhomy:

Gartenzwergnase du wirfst hier etwas durcheinander

 
03.12.18 13:45
Folgende Erscheinungsformen eines Insolvenzplans gibt es:

Sanierungsplan (Rettung einer AG z.B. mittels Share-Deal) .)
Übertragungsplan (Rettung eines Geschäftsbetriebs mittels einen Asset-Deals)
Liquidationsplan (Liquidation der AG zum Ausgleich der Gläubiger-Forderungen)

"Verfahrensbegleitender Insolvenzplan" (siehe DEINE QUELLE in #1641) nennt man den Liquidationsplan. Dieser liegt hier bei der Global PVQ vor.

Das Gesetz zur Erleichterung des Sanierung von Gesellschaften (ESUG) hat diese unterschiedlichen Formen geschaffen.

Quelle z.B. hier:
www.insoinfo.de/33-Insolvenzplan+als+Chance

Der Insolvenzplan hingegen, der eine Sanierung, also die Fortführung einer Gesellschaft, zum Ziel hat, ist ein Sanierungsplan. Das ist hier nicht der Fall.

Bitte lies dich erst in das Insolvenzrecht gut ein, bevor du von falschen Voraussetzungen ausgehst, Gartenzwergnase.
Antworten
tbhomy:

#1468

 
03.12.18 13:52
Und von daher dürfte das Thema Kapitalmassnahmen hier keines mehr sein.
Antworten
Gartenzwergn.:

war es ja auch noch nie...

 
03.12.18 13:57
eine Kapitalmaßnahme in welcher Form auch immer die nicht im Insolvenzplan aufgeführt worden ist, kann ja wohl auch nicht kommen?

n.m.M. und keinerlei Aufforderung des Handels der Aktie
Antworten
tbhomy:

#1470

 
03.12.18 14:02
Kapitalmassnahmen wie z.b. die Kapitalherabsetzung dienen im Rahmen der Sanierung einer Gesellschaft dazu, die Bilanz zu sanieren.

Wo keine Sanierung, da auch keine Kapitalmassnahmen im Bereich einer insolventen Gesellschaft mehr.

Das einzige was hier nun offen ist, ist die entgültige Insolvenzquote, der Zeitpunkt der Beendigung des Insolvenzverfahrens und der Zeitpunkt des vollständigen Delitings.

Hätte es eine Sanierung geben sollen, hätte dies auch so im Insolvenzplan gestanden.

dejure.org/gesetze/InsO/220.html
dejure.org/gesetze/InsO/221.html
Antworten
Gartenzwergn.:

#1471

 
03.12.18 16:27
1Im gestaltenden Teil des Insolvenzplans wird festgelegt, wie die Rechtsstellung der Beteiligten durch den Plan geändert werden soll. 2Der Insolvenzverwalter kann durch den Plan bevollmächtigt werden, die zur Umsetzung notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und offensichtliche Fehler des Plans zu berichtigen.

Und wenn in Bezug auf die Aktionäre nichts geändert werden sollte ?
Antworten
tbhomy:

#1472

 
04.12.18 12:34
Aktionäre in der Insolvenz:

www.mittelstandswiki.de/wissen/Aktion%C3%A4re_in_der_Insolvenz
Antworten
Gartenzwergn.:

guter Beitrag aber kommt zu spät.

 
04.12.18 13:22
wir warten doch schon auf die Ausbuchung oder darauf, daß es weiter geht...
Antworten
tbhomy:

Gartenzwergnase...#1474

 
04.12.18 13:38
"oder darauf, daß es weiter geht..."

Bitte erklären Sie uns Ariva-Lesern, wie das Ihrer Meinung nach - alternativ zu der von Ihnen ebenfalls aufgeführten Ausbuchung der Aktie funktionieren soll.
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