Steht schon Alles hier im Thread geschrieben. Mehrfach. Wichtig ist Folgendes:
www.gesetze-im-internet.de/inso/__218.html
Zitat: "Zur Vorlage eines Insolvenzplans an das Insolvenzgericht sind der Insolvenzverwalter und der Schuldner berechtigt. Die Vorlage durch den Schuldner kann mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens verbunden werden. "
"Ein Plan, der erst nach dem Schlußtermin beim Gericht eingeht, wird nicht berücksichtigt."
Nach dem Schlusstermin ist damit keine Sanierung mehr möglich. Sprich: Die AG kann nach Beendigung des Insolvenzverfahrens aus dem Handelsregister gelöscht werden. Die Aktie geht damit unter.
www.gesetze-im-internet.de/inso/__218.html
Zitat: "Zur Vorlage eines Insolvenzplans an das Insolvenzgericht sind der Insolvenzverwalter und der Schuldner berechtigt. Die Vorlage durch den Schuldner kann mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens verbunden werden. "
"Ein Plan, der erst nach dem Schlußtermin beim Gericht eingeht, wird nicht berücksichtigt."
Nach dem Schlusstermin ist damit keine Sanierung mehr möglich. Sprich: Die AG kann nach Beendigung des Insolvenzverfahrens aus dem Handelsregister gelöscht werden. Die Aktie geht damit unter.