... den juristischen Begriff (Terminus) “Insolvenzverschleppung“ ... de.wikipedia.org/wiki/Insolvenzverschleppung ... in den strategischen Begriff “Insolvenzvermeidung“ ... www.gewoka-consulting.com/aktive_insolvenzvermeidung.html ... und dieselbe QP bekommt einer anderen Sinn ...
[Als Insolvenzverschleppung (früher Konkursverschleppung) wird die Nichtantragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bezeichnet ... der Antrag wurde ja ordnungsgemäß von GIV vom Insoverwalter gestellt, aber: das Verfahren mangels Masse vom Gericht abgelent.]
... ich gehe davon aus, dass man bei GIV mindestens Anfang 2012 sich darüber im Klaren war, dass es (sehr) schwer werden wird, die GIV-PLC London → in Deutschland im Entry Standard an die Börse zu bringen ... u. a. wg. dafür vorzulegendem Wertpapierprospekt ...
www.pwc.de/de/...aben-gehoeren-in-den-wertpapierprospekt.jhtml ... dem fehlenden Geschäftsbericht 2011, wg. politischer Unsicherheiten beim EEG, wg. verhalten des Investors: der seinen Einstieg möglicherweise davon abhängig gemacht hatte ... usw. usw.
... hätte man die OP Anfang 2012 aufgehoben und dann diese sachbezogenen Unsicherheiten/Abhängigkeiten - bezüglich des Börsengangs in Deutschland - den Aktionären mitgeteilt: was meinst Du ? wäre dann mit dem Aktienkurs passiert !
... es könnte also m.M.n. durchaus sein, dass man bei GIV bereits Anfang 2012 ins Auge gefasst hat, eine “Auffanggesellschaft“ zu bilden (nach dem geänderten Insolvenzrecht), wenn sich im weiteren Verlauf herausstellen würde: es ist unmöglich bis Dez. 2012 die GIV-Aktie unter den Bedingungen für den Entry Standard an die Börse zu bringen (was ja dann auch tatsächlich eingetreten ist) ...
... vielleicht schafft man das aber jetzt (2014/15) mit der ALEA AG ... sollte das tatsächlich passieren, und wir Kleinaktionäre der ehemals GIV-PLC werden nicht „mitgenommen“, sehe ich juristisch eine Chance dies eventuell einzuklagen ...
... ?? 