ftd.de, Mi, 31.1.2001, 18:30
Deutsche Telekom: Zur Flatrate verurteilt
Die Deutsche Telekom muss ab Februar einen Internet-Pauschaltarif (Flatrate) für Großhändler anbieten.
Dies hat das Kölner Verwaltungsgericht am Mittwoch entschieden. Das Unternehmen hatte gegen eine entsprechende Verpflichtung der Regulierungsbehörde einen Eilantrag eingereicht.
"Der von der Telekom gestellte Antrag auf Aussetzung der Verpflichtung wurde abgelehnt", sagte Verwaltungsgerichtssprecher Berthold Clausing am Mittwoch in Köln. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hatte den Konzern Mitte November verpflichtet, diesen von der Nutzungsdauer unabhängigen Internettarif anzubieten. Die Großhandels-Flatrate betrifft die Gebühr für den Leitungsweg von einer Ortsvermittlungsstelle bis zum Endkunden.
Widerspruch möglich
Die zeitunabhängige Abrechnung der Internetnutzung für Großhändler wie Online-Dienste sei für die Telekom und ihre Tochter T-Online zumutbar, begründete die Erste Kammer am Verwaltungsgericht ihren Beschluss. Die Telekom könne Widerspruch beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen.
Bereits im Dezember hatte die Telekom beim Kölner Verwaltungsgericht gegen die "Flatrate"-Entscheidung der Bonner Behörde einen Eilantrag eingereicht. Nach damaligen Angaben will das Unternehmen grundsätzlich klären lassen, ob die Regulierungsbehörde die Befugnis hat, das Unternehmen zum Angebot einer bestimmten Dienstleistung zu verpflichten. Ein Termin für diese Entscheidung stehe noch nicht fest, gab das Kölner Gericht am Mittwoch bekannt.
Deutsche Telekom: Zur Flatrate verurteilt
Die Deutsche Telekom muss ab Februar einen Internet-Pauschaltarif (Flatrate) für Großhändler anbieten.
Dies hat das Kölner Verwaltungsgericht am Mittwoch entschieden. Das Unternehmen hatte gegen eine entsprechende Verpflichtung der Regulierungsbehörde einen Eilantrag eingereicht.
"Der von der Telekom gestellte Antrag auf Aussetzung der Verpflichtung wurde abgelehnt", sagte Verwaltungsgerichtssprecher Berthold Clausing am Mittwoch in Köln. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hatte den Konzern Mitte November verpflichtet, diesen von der Nutzungsdauer unabhängigen Internettarif anzubieten. Die Großhandels-Flatrate betrifft die Gebühr für den Leitungsweg von einer Ortsvermittlungsstelle bis zum Endkunden.
Widerspruch möglich
Die zeitunabhängige Abrechnung der Internetnutzung für Großhändler wie Online-Dienste sei für die Telekom und ihre Tochter T-Online zumutbar, begründete die Erste Kammer am Verwaltungsgericht ihren Beschluss. Die Telekom könne Widerspruch beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen.
Bereits im Dezember hatte die Telekom beim Kölner Verwaltungsgericht gegen die "Flatrate"-Entscheidung der Bonner Behörde einen Eilantrag eingereicht. Nach damaligen Angaben will das Unternehmen grundsätzlich klären lassen, ob die Regulierungsbehörde die Befugnis hat, das Unternehmen zum Angebot einer bestimmten Dienstleistung zu verpflichten. Ein Termin für diese Entscheidung stehe noch nicht fest, gab das Kölner Gericht am Mittwoch bekannt.