denn die folgende Argumentation kommt mir irgendwie bekannt vor. Also mein lieber Gauck, eifere dem Roman Herzog nach, damit nicht so viel Scheiss machst wie bisher in Deiner Amtszeit:
Die Zahlungs- und Bürgschaftsverpflichtungen Deutschlands steigen immer weiter – es haftet der Steuerzahler. Ab wann ist das ein Eingriff in die Eigentumsrechte?
Das Bundesverfassungsgericht hat dazu noch nicht entschieden. Was macht ein Staat, der zu wenig Geld hat? Er kann sparen – das ist unpopulär. Er kann Steuern erhöhen – packt er nur die Reichen, reicht’s nicht; packt er alle, wird die Regierung auch abgewählt. Die dritte Möglichkeit ist leider, er macht eine Geldentwertung oder lässt Inflation zumindest zu.
Verbietet das Grundgesetz eine Inflation?
Die Amerikaner machen seit zig Jahren eine Niedrigzinspolitik. Wir können allmählich auch nicht mehr anders, weil diese Schuldenlasten kommen. Ich sag Ihnen was: Wenn Inflation in bescheidenem Umfang geht, dann trifft es wenigstens teilweise die heutige Generation, die das angerichtet hat, und nicht nur die kommende Generation. Die verfassungsrechtliche Antwort ist: Es ist nicht beeinflussbar. Wenn ich mir Gold in den Keller lege, und der Goldpreis fällt, ist auch nicht die Eigentumsgarantie des Artikel 14 verletzt.